Wer übernimmt die Reparatur des Schadens?
Für kleine Kratzer durch Äste an einem geliehenen Reisemobil muss der Mieter nicht unbedingt aufkommen, urteilte das Amtsgericht Rheinbach (Az. 5 C 536/13).
Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte ein Mann für seinen Urlaub ein Reisemobil gemietet. Während der Reise gab es mehrere kleine Kratzer an der Fahrerseite. Der Vermieter weigerte sich daraufhin, die Kaution auszubezahlen und verlangte vom Urlauber Geld für die Ausbesserungen. Dieser zog vor Gericht. Die Richter urteilten, der Mieter habe ein Recht, seine Kaution zurückzubekommen, denn die Kratzer seien im Rahmen einer vertragsgemäßen Nutzung entstanden. Abnutzungen wie kleine Kratzer seien eine einfache Folge von Urlaubsfahrten mit einem Reisemobil. Sie könnten dem Mieter daher nicht zur Last gelegt werden.