Achtung: Vier Fallen im Internet

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Achtung: Vier Fallen im Internet!
Wir haben für Sie die fiesesten Stolpersteine im Internet zusammengestellt!
Wer online unterwegs ist, muss sich nicht nur vor Betrügern in acht nehmen. Es lauern zudem viele rechtliche Fallen. Hier alle wichtigen Informationen zu diesem Thema.
- Younow - Livestream der Kuriositäten
Die Idee hinter Younow ist folgende: Musiker sollen sich und Ihre Songs unmittelbar einem breiten Publikum präsentieren. Besonders in Deutschland sind derartige Liveportale sehr beliebt. Allerdings werden sie in erster Linie von Jugendlichen genutzt, die ihren Alltag dokumentieren - für jeden, der vorbeischaut. Wer Interesse an mal kreativen und mal langweiligen Direktübertragung aus den Jugendzimmern des Landes hat, der kann ohne Anmeldung einfach reinklicken. Oder sie schauen einem schon etwas älteren Mann dabei zu, wie er sich über die Beschaffenheit der Autobahn in Deutschland aufregt.
Einen Abstecher zu Younow sollten Sie in jedem Fall wagen. Hier reicht die Bandbreite von Banalität bis zu Fremdscham. Damit ist Younow das Kuriositätenkabinett von heute.
Was zu beachten ist: Bei Younow ist es verboten, private Auskünfte wie die Email-Adresse, die eigene Handynummer oder sogar die Postanschrift rauszugeben. Leider halten sich nicht alle Nutzer daran. Besorgte Eltern erhalten brauchbare Infos unter www.schau-hin.info.
Die Darsteller vor der Kamera haben aber auch die Möglichkeit, bestimmte Zuschauer zu blocken und zu melden. Und natürlich darf man andere Personen auch nur mit deren Zustimmung filmen.
Younow ist nicht das einzige Portal mit einem solchen Angebot. Weitere prominente Vertreter sind Periscope oder Meerkat - und natürlich Youtube. - Videos streamen bei Popcorn Time ist illegal
Eine These ist weit verbreitet: Das reine Streamen von Filmen im Internet ist nicht illegal. Wichtig sei dabei nur, dass auf Ihrem Rechner keine Kopie des Videos gesichert wird. Verschiedene Juristen stützen diese Aussage. So gibt Rechtsanwalt Solmecke von der Kanzlei Wilde Bürger Solmecke ( www.wbs-law.de) zu Protokoll: "Wir vertreten […] schon seit Langem die Auffassung, dass auch das Ansehen rechtswidriger Streams eine rechtmäßige Nutzung des Werkes ist. Der Werkgenuss, also das Ansehen oder Anhören eines urheberrechtlich geschützten Werkes, ist nämlich urheberrechtsfrei. Das gilt für das Anhören einer rechtswidrig kopierten CD und muss daher auch für das Ansehen rechtswidriger Streams im Internet gelten. Zumal der Nutzer gar nicht erkennen kann, ob ein Stream mit Einwilligung des Urhebers hochgeladen wurde oder nicht."
Was zu beachten ist: Popcorn Time ist seit 2014 weit verbreitet - das Streamingtool ist ähnlich aufgemacht wie Maxdome und Netflix. Nur stehen hier alle Videos kostenlos zur Verfügung. Dazu gibt es auf der zugehörigen Website folgende Information: "Popcorn Time streamt Filme und Fernsehserien von Torrents". Außerdem ist zu lesen: "Das Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material kann in Ihrem Land verboten sein. Benutzung auf eigene Gefahr." Wer optimistisch ist, der achtet nur auf den Hinweis zum Streamen und genießt die Filme, allerdings sollten Begriffe wie "Torrents" und "Herunterladen" aufhorchen lassen. Denn die Videos auf Torrent-Plattformen werden ohne die nötige Genehmigung hochgeladen. Soll heißen: Popcorn Time-User könnten Abmahnungen ins Haus flattern. Zum letzten Jahreswechsel schickte zum Beispiel eine Kanzlei aus München Abmahnungen raus, die jeweils auf 815 Euro beziffert waren. - Hinter Nachrichten bei Whats-App lauern Abofallen
Ungefähr seit Juni 2015 gibt es die Masche: User von Whats-App erhalten per Nachricht den Hinweis auf neue Funktionen. Diese seien nur einen Klick entfernt. Wer allerdings auf den mitgeschickten Link tippt, hat schnell ein Abo abgeschlossen, das in der Woche mit 4,99 Euro zu buche schlägt. Dabei erhält nicht Whats-App das Geld, sondern ein Drittanbieter. Sie sollen per WAP-Billing bezahlen. Das Anklicken des Links wird als Vertragsabschluss gewertet.
Was zu beachten ist: Sollten Sie in diese Falle getappt sein, müssen Sie dem Vertrag schnell widersprechen - beim eigenen Mobilfunkanbieter und auch bei dem Drittanbieter. Ist der Betrag schon eingezogen worden, buchen Sie ihn innerhalb von acht Wochen zurück.
Solche Fallen umgehen Sie mit einer Sperre vor Drittanbietern. Diese Sperre ermöglicht Ihr Mobilfunkanbieter. Informationen zu diesem Thema liefert Ihnen die Verbraucherzentrale Sachsen. - Auch im Namen der Verbraucherzentrale wird abgezockt
In Deutschland sind die Verbraucherzentralen entsprechend der einzelnen Bundesländer aufgeteilt. Wenn Sie zum Beispiel mit der Verbraucherzentrale aus Bayern in Kontakt treten wollen, gelingt dies über www.verbraucherzentrale-bayern.de. Diese Einrichtungen stellen den Verbrauchern Dienstleistungen zur Verfügung, sie bieten Informationen und Beratungen. Dabei geht es nicht darum, an Ihr Geld zu gelangen.
Allerdings ist genau das die Masche von Betrügern. Sie geben sich als Verbraucherzentralen-Mitarbeiter aus. Zuletzt verlangte ein vermeintlicher Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen im Juli 2015 200 Euro von einem Opfer. Dafür würden die im Ausland bekannt gewordenen Kontodaten des Angerufenen gelöscht.
Was zu beachten ist: Bei den Verbraucherzentralen können Sie sich informieren und beraten lassen. Eine solche Beratung ist durchaus mit einer Gebühr verbunden. Allerdings geht der Wunsch dazu immer vom Verbraucher aus.
Quelle: In Zusammenarbeit mit PC-Welt