Das ist während der Krankschreibung erlaubt

Das ist während der Krankschreibung erlaubt – und das nicht
Einkaufen, Essen gehen oder in den Urlaub fahren – was ist eigentlich während der Krankschreibung erlaubt und wann muss man sogar mit einer Kündigung rechnen?
Wer mit einem gebrochenen Arm, einer schweren Erkältung oder Burnout vom Arzt krankgeschrieben wurde, wird nicht in die Höhle der eigenen Wohnung verdammt. Im Gegenteil. Es gibt einige Dinge, die man während der Krankschreibung tun kann, ohne eine Kündigung zu fürchten.
Dazu dient eine Krankschreibung.
Eine Krankschreibung wird grundsätzlich zur Genesung ausgehändigt. Der Arbeitnehmer soll sich schonen, um möglichst bald wieder mit voller Kraft zur Arbeit gehen zu können.
Nur noch selten wird bei der Krankschreibung strenge Bettruhe verordnet. Dann ist es nicht erlaubt, die eigenen vier Wände oder das Krankenhaus im ausgeschriebenen Zeitraum zu verlassen – Ausnahmen bilden Arzt- und Apothekenbesuche sowie Gottesdienste.
Das dürfen Sie während einer Krankschreibung – und das nicht
Generell gilt: „Krankgeschriebene Arbeitsnehmer dürfen nichts tun, was verhindert, dass sie genesen und schnell wieder gesund werden“, so Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV), auf anwaltauskunft.de.
Das bedeutet aber auch: Grundsätzlich sind Handlungen, die die Genesung fördern oder zumindest nicht beeinträchtigen, erlaubt. Krankgeschriebene Arbeitnehmer müssen also nicht zwangsläufig Zuhause das Bett hüten. In unserer Bildershow zeigen wir Ihnen, was Sie während der Krankschreibung tun dürfen und was nicht.
Wann muss man sich krankmelden?
Am ersten Tag ihrer Erkrankung vor ihrem üblichen Arbeitsbeginn müssen sich Arbeitnehmer bei ihrem Chef melden und ihm die Erkrankung mitteilen. Auch eine voraussichtliche Dauer des Ausfalls sollte übermittelt werden.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Tage an, muss spätestens am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorliegen. Allerdings kann der Vorgesetzte die Bescheinigung bereits früher verlangen.
Arbeitsunfähig oder krank?
Außerdem kann man zwischen Arbeitsunfähigkeit und Krankheit unterscheiden. Ist man arbeitsunfähig, muss man auf den ersten Blick nicht krank aussehen. So wirkt man beispielsweise bei psychischen Erkrankungen auf Außenstehende weitgehend gesund, ist aber dennoch nicht in der Lage, zu arbeiten.
Bei Krankheit wird von einer körperlichen Erkrankung gesprochen. Die Unterscheidung ist wichtig, da der Arbeitnehmer nicht verpflichtet ist, den Grund für seine Krankschreibung zu nennen, aber es sowohl körperliche als auch psychische Gründe für einen Arbeitsausfall geben kann.
Krankschreibung: Kontrolle durch den Chef
Darf der Chef die Krankschreibung kontrollieren? Im Prinzip ja. Arbeitgeber dürfen die Erkrankung ihrer Angestellten bezweifeln, beispielsweise wenn ein Angestellter stets um das Wochenende oder um Feiertage krank wird.
Der übliche Weg der Kontrolle ist das Einschalten des Medizinischen Dienstes bei Verdachtsfällen. Dieser bestellt den krankgeschriebenen Mitarbeiter ein und erstellt ein eigenes ärztliches Gutachten. Weniger offizielle Wege gibt es aber auch. So kann der Chef den Tatbestand selbst kontrollieren oder andere Beschäftigte dies erledigen lassen.
Dann darf gekündigt werden
Gekündigt werden darf, wenn sich der krankgeschriebene Arbeitnehmer genesungswidrig verhält – aber auch nur, wenn ein sehr starkes Fehlverhalten vorliegt.
Darunter fällt beispielsweise ausgeprägte Schwarzarbeit während der Krankschreibung. Kommt ans Licht, dass der Beschäftigte nicht wirklich krank ist, kann das als Betrugsversuch zu einer Verdachtskündigung führen.
Trotz Krankschreibung arbeiten
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist eine Prognose darüber, wie lange der Patient arbeitsunfähig sein wird. Ist man vorzeitig in der Lage, wieder zur Arbeit zu gehen, muss man das sogar tun, so Rechtsanwalt Volker Werxhausen, Partner der Kanzlei CBH in Köln, gegenüber wiwo.de.
Grundsätzlich ist es auch erlaubt, während der Krankschreibung.phase wieder zu arbeiten, obwohl man noch krank ist. Ausnahme ist eine ärztlich verordnete Schonung sowie bei ansteckenden Krankheiten.
Doch auch der Arbeitgeber kann bei offensichtlicher Krankheit seinen Mitarbeiter wieder nach Hause schicken.
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