Achtung: Neue Regeln für das Onlinebanking ab September
Am 14. September 2019 tritt die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 in Kraft. Beim Onlinebanking können Sie dann keine iTAN-Liste mehr verwenden, auch die Kreditkartenzahlung ändert sich. Wir zeigen Ihnen, welche Neuerungen kommen und welche Alternativen zur iTAN-Liste.
Was ist PSD2?
Die Zahlungsrichtelinie der Europäischen Union, Payment Service Directive 2 (PSD2), verfolgt zwei Ziele: Zum einen soll der Wettbewerb zwischen Banken und Finanzdienstleistern gefördert werden, zum anderen soll der Zahlungsverkehr für den Verbraucher sicherer werden.
Verpflichtend ist die seit Januar 2018 bestehende Regelung ab dem 14. September 2019.
Was ändert sich durch PSD2?
Um Onlinebanking sicherer zu gestalten, fordert die EU-Zahlungsdiensterichtlinie eine Identifizierung durch zwei Faktoren aus den Bereichen Wissen, Besitz und Inhärenz.
Der Bereich Wissen besteht folglich aus etwas, was nur der Kunde weiß, beispielsweise einer Pin. Besitz ist etwas, das ausschließlich dem Nutzer gehört, wie sein Smartphone, während Inhärenz durch biometrische Merkmale, wie beispielsweise den Fingerabdruck, festgestellt wird.
Durch diese zwei Faktoren, von denen einer dynamisch sein muss, wird gewährleistet, dass die Identität des digitalen Gegenübers vertrauenswürdig ist. Dynamisch bedeutet in diesem Fall, dass die TAN aktiv generiert wird, also nicht von einer Liste stammt, die bereits fest steht.
Wenn Sie sich im September also bei ihrer Bank online anmelden, kann es sein dass Sie eine zusätzliche TAN benötigen. Einige Banken fordern diesen bei jeder Anmeldung, andere nur in bestimmten Zeitabständen und wieder andere gewähren Ihnen ohne TAN eingeschränkt Einblick auf die Umsätze Ihres Girokontos der letzten Tage. Am besten lesen Sie das Verfahren Ihrer Bank noch einmal nach.
Bei Kreditkartenzahlungen dürfen Onlinehändler ab September keine Gebühren mehr verlangen. Außerdem wird jeder Onlinekauf von der Bank überprüft.
Welche Ausnahmen gibt es?
Ihre Bank kann beim Onlinebanking bis zu fünf Mal hintereinander auf die Identifikation durch zwei Faktoren verzichten.
Dies ist allerdings nur möglich, wenn jede Überweisung nicht höher als 30 Euro ist und die Summe aller Überweisungen einen bestimmten Höchstwert nicht überschreitet. Dieser liegt zwischen 100 und 150 Euro.
Auch bei regelmäßigen Zahlungen, wie beispielsweise bei Abonnements, werden Sie das doppelt gesicherte Verfahren lediglich bei der ersten Zahlung durchführen müssen.
Welche Möglichkeiten zur PSD2-gerechten Identifikation gibt es?
Da eine TAN-Liste den neuen Sicherheitsanforderungen nicht mehr entspricht, sind zukünftig nur noch dynamische Verfahren zugelassen.
In unserer Bildershow zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten zur Identifizierung beim Onlinebanking.