Ein Haus bauen in 2018 – Das ändert sich für Bauherren
Auf Häuslebauer kommen im neuen Jahr 2018 Veränderungen zu. Wir beschäftigen uns mit den Neuerungen und widmen uns speziell dem Thema energetische Sanierung. Es werden unter anderem die Themen „Bessere Absicherung für Bauherren“ und „Reform des Bauvertragsrechts“ näher beleuchtet.
Bauherren sollen in Zukunft eine detaillierte Baubeschreibung erhalten, die Auskunft über Details zu den Themengebieten „Energie“ und „Schallschutz“ gibt. So können die Bauherren viel besser die Preise miteinander vergleichen. Auch spezielle Änderungen in Bezug auf mögliche Förderungen kommen auf die Bauherren zu.
Die Fakten: Das ändert sich für Häuslebauer im Jahr 2018
Folgende Stichpunkte sollten von Verbrauchern im Jahr 2018 bei den Themen „Hausbau“ und „Gebäudesanierung“ beachtet werden (als Quelle dienen die Informationen der Energieberatung der Verbraucherzentrale München):
Stellen Sie den Förderantrag vor dem Beginn der Baumaßnahme:
- Wärmeheizpumpen, Solaranlagen und Biomasseheizungen werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss begünstigt.
- Programmname: „Heizen mit erneuerbaren Energien“
- Der Beginn der Maßnahme darf noch nicht umgesetzt sein.
- Der Förderantrag muss bis zum 01. Januar 2018 vor Beginn der Umsetzung gestellt werden.
Senkung des Tilgungszuschusses:
- Durch die KfW-Bankengruppe wird ab dem 1. Januar 2018 der Tilgungszuschuss verringert.
- Name des Programms: „Erneuerbare Energien-Speicher“
- Gefördert werden Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen.
- Dabei wird der Zuschuss von 13 % auf 10 % der berechneten Speicherkosten gesenkt
Bessere Absicherung der Bauherren:
- Mit der Reform des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung erhalten Bauherren zukünftig mehr Sicherheit.
- Neu ist, dass Bauherren ab 2018 eine detaillierte Baubeschreibung erhalten (diese enthält Beschreibungen zu Energie- und Schallschutzstandards).
- Mit der Baubeschreibung kann die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Vorschriften nachgewiesen werden.
- Auf diese Weise ist es möglich, einzelne Angebote besser miteinander zu vergleichen.
- Außerdem müssen ab Januar 2018 die Bauzeiten der am Bau beteiligten Parteien verbindlich festgehalten werden.
- Neu ist auch, dass der Bauvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss widerrufen werden kann.
Wer vom weiterhin niedrigen Leitzins profitieren will, erhält mit der detaillierten Baubeschreibung ebenfalls hilfreiche Unterlagen für die Kreditaufnahme.
KfW-Fördertöpfe für altersgerechtes Umbauen könnten 2018 wieder gefüllt werden
Nachdem die Fördertöpfe für 2017 ausgeschöpft sind, ist eine Erhöhung der Fördersummen im neuen Jahr nicht unwahrscheinlich. In diesem Jahr sind die Kassen so gut wie leer. Von der KfW werden leider erst im neuen Jahr Bewilligungen für das Programm „Altersgerecht Umbauen“ erteilt. Auch Bundesbauministerin Barbara Hendricks fordert eine Aufstockung.
Auch Anträge auf Barrierereduzierung konnten nicht mehr gestellt werden. Nur noch Maßnahmen des Einbruchschutzes wurden gefördert. Im Jahr 2017 wurde der Topf bereits vergrößert. Alles in allem konnten Hausbauer mit einem Fördervolumen in einer Größenordnung von etwa 75 Millionen Euro rechnen. Das waren etwa 25 Millionen Euro mehr als noch 2016. Das Zuschussprogramm wurde 2014 wiedereingeführt. Seitdem konnten rund 108.000 Wohnraumeinheiten mit einer Fördersumme in der Höhe von rund 129 Millionen Euro unterstützt werden.
Aufstockung Bundesbauministerin gefordert
Damit es nicht wieder dazu kommt, dass die Fördertöpfe im Jahr 2018 voll ausgeschöpft werden, fordert Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks eine Aufstockung der Mittel. Die große Nachfrage zeigt den hohen Bedarf an Barrierefreiheit. Bis jetzt ist für das Jahr 2018 dieselbe Höhe an Fördergeldern vorgesehen, wie für 2017. Das waren 75 Millionen Euro.
Weitere Begriffserklärungen im Überblick
Sanierung:
Unter dem Begriff der Sanierung wird im Bauwesen das baulich-technische Wiederherstellen von einer oder mehrerer Etagen verstanden. Aber auch ganze Bauwerke können einer Sanierung unterzogen werden. Damit werden Schäden beseitigt oder der jeweilige Wohnstandard erhöht. Die Sanierung hat die Werterhaltung zum Ziel und wird dann durchgeführt, wenn ein Gebäude stark beschädigt ist. Dabei wird immer auch der Kern des Gebäudes betrachtet.
Eine Sanierung ist mehr als „nur“ eine Instandsetzung. Dabei wird unter Umständen erheblich in die Bausubstanz eingegriffen. Ein Teilgebiet der Sanierung stellt die energetische Sanierung dar. Ziel einer Sanierung kann z. B. die Barrierefreiheit im gesamten Gebäude sein. Um Mängel an der Bausubstanz festzustellen, wird in der Regel ein spezielles Gutachten angefertigt.
KfW:
Begriffsbezeichnung/Erläuterung: | Kreditanstalt für Wiederaufbau |
Info: | Die KfW ist die größte nationale Förderbank der Welt und die drittgrößte Bank in ganz Deutschland. |
Gründungsjahr: | 1948 |
Töchter-Banken: | IPEX-Bank, KfW, DEG und FuB (werden als KfW-Bankengruppe bezeichnet) |
Rechtsaufsicht: | Bundesministerium der Finanzen |
Vorstandsvorsitzender (bis Ende 2017): | Ulrich Schröder |
Anzahl der Mitarbeiter: | circa 6.000 |
Verwaltungsrat: | Wolfgang Schäuble |
Aufgabe: | Energiespartechniken und die kommunale Infrastruktur finanzieren; Mittelstand und Existenzgründer fördern; Investitionskredite an kleine und mittlere Unternehmen fördern; öffentliche Aufträge realisieren; Finanzierung von Infrastrukturvorhaben und Wohnungsbau |
Weitere Betätigungsfelder: | Realisierung von speziellen Bildungskrediten und Finanzierung von Firmen |
Gesellschaftliches Engagement: | Die KfW fördert Umwelt- und Klimaschutzprojekte (20 Mrd. Euro im Jahr 2012). |
Sonderaufgaben: | z. B.: die Bundesregierung bei der Privatisierung von Unternehmen des Bundes unterstützen |
Eigenheim:
Zahlreiche Bürger in Deutschland verspüren den Wunsch nach einem eigenen Heim. Viele können es sich leisten ein eigenes Haus zu planen und bauen zu lassen. Es gibt aber auch viele Familien, die ein Eigenheim mit Hilfe von speziellen Eigenleistungen realisieren.
Fakt ist: Wer in einem eigenen Haus lebt, hat Platz und kann seinen Kindern ein Grundstück zum Spielen bieten. Ein eigenes Heim stärkt das Selbstbewusstsein von Familien. Ruhige Nachbarschaften gewährleisten ein angenehmes Wohnklima. Ein Eigenheim kann z. B. mit einem Bausparvertrag finanziert werden. Zahlt man schon früh im Leben auf diesen speziellen Vertrag Geld ein, hat man später die Möglichkeit mit einem günstigen Kredit den Traum vom eigenen Haus wahr werden zu lassen.