Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Kündigung teurer Kredite möglich

Durch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen können Immobiliendarlehen jetzt kostengünstig umgeschuldet werden.
Die momentan vorherrschenden Niedrigzinsen stellen für viele Sparer ein Ärgernis dar, da sie ihr Geld im Laufe der Jahre nur minimal vermehren können. Aber auch für Immobilienbesitzer sind die momentanen Niedrigzinsen Grund zur Sorge. Denn aus heutiger Sicht haben die Hausbauer deutlich zu viel Baugeld für ihre Immobilie bezahlt. Ein Problem, das nur selten mit einer Umschuldung umgangen werden kann, da die dafür angerechnete Vorfälligkeitsentschädigung die besseren Zinsen zunichte macht. Eine neue Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg hat nun allerdings aufgedeckt, wie Umschuldung.n ohne zu hohe Kosten doch möglich sind. Der Untersuchung zufolge sind mehr als zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen in Immobilienverträgen fehlerhaft und damit unwirksam. "Ist die Widerrufsbelehrung falsch, startet die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf des Kreditvertrags kann also jederzeit erklärt werden", bestätigt Edda Castelló, Expertin bei der Verbraucherzentrale Hamburg.
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Günstiger Widerruf auch nach Jahren möglich
Die Verbraucherzentrale fand bei den Widerrufsbelehrungen der Immobiliendarlehen mehrere kritische Punkte, auf die man bei der Kreditaufnahme unbedingt achten sollte. So informierten Banken und Sparkassen die Verbraucher in den Verträgen schlecht oder gar nicht über die Rechtsfolgen eines Widerrufs. Formulierungen waren teilweise derart verwirrend formuliert, dass sie für den Verbraucher nahezu unverständlich waren. Einige Widerrufsbelehrungen entsprachen darüber hinaus nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Deutlichkeitsgebot. Außerdem wurde teilweise keine Anschrift genannt, obwohl für einen wirksamen Widerruf eine schriftliche Form unbedingt notwendig ist. Solche Formfehler traten nicht nur bei kleineren oder weniger bekannten Banken auf, sondern auch bei großen Institutionen und international bekannten Sparkassen. Verbraucher, die von diesen fehlerhaften Verträgen betroffen sind, müssen ihren Kreditvertrag nicht kündigen, sondern können diesen einfach widerrufen und müssen darum keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Das Geschäft wird bei einem Widerruf einfach rückabgewickelt. Das bedeutet, dass der Kreditnehmer die Summe zurückzahlt und eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung des Geldes zahlen muss. Da viele aber bereits Zinsen gezahlt haben, verrechnet sich dies mit der Nutzungsentschädigung, sodass diese nicht weiter ins Gewicht fallen dürfte.
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Bedingungen für die Kündigung eines Kredits
Jeder Kreditnehmer hat mehr Kündigungsrechte als die Bank und kann somit seinen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn er einen anderen Kredit mit besseren Konditionen gefunden hat oder den Kredit vor Ablauf der Frist zurückzahlen kann.
• Ein Darlehen mit veränderlichem Zinssatz kann nach § 489 Abs. 2 BGB unter der Beachtung der Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit gekündigt werden.
• Bei einem Darlehen mit festem Zinssatz verhält es sich komplizierter. Ist für den Kredit eine bestimmte Zeit vereinbart und endet die Zinsbindung, kann das Darlehen nach § 489 Abs. 1 Nr. 1 BGB unter Beachtung der Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Außerdem ist die Kündigung ohne Angabe von Gründen möglich, wenn das Darlehen über einen Zeitraum von 10 Jahren gelaufen ist.
• Eine außerordentliche Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB ist bei einem festen Sollzinssatz innerhalb von drei Monaten kündbar, wenn die berechtigen Interessen des Kreditnehmers dies gebieten. Solch ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung.
• Ein unbefristetes Verbraucherdarlehen ist nach § 500 BGB jederzeit kündbar.
Kredite umschulden
Umschuldungen sind unter verschiedenen Konditionen möglich, je nach Form des Kredits oder Menge der aufgenommenen Darlehen. Besonders bei einem Dispokredit lohnt sich wegen der hohen Zinsen eine Umschuldung. Von einer Kreditumschuldung wird immer dann gesprochen, wenn ein bestehender Kreditvertrag durch einen neuen abgelöst wird oder mehrere Zahlungsverpflichtungen in einen einzigen neuen Kredit überführt werden. Es gibt zwei Möglichkeiten, Kredite umzuschulden:
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1. Die Kreditablösung: Bei einem Kreditantrag gibt der Kreditnehmer einfach den Verwendungszweck Umschuldung an. In diesem Fall kümmert sich die Bank um die Ablösung der alten Kredite. Da es sich um eine Umschuldung und keinen Zweitkredit handelt, wirkt sich diese Aktion auch nicht auf die Schufa-Abfrage aus.
2. Die Vorzeitige Rückzahlung: Hier verteilt der Kreditnehmer die Geldmenge selbstständig an seine Schuldner. Dies führt allerdings zu einer schlechteren Bonität.
Eine Umschuldung lohnt sich dann, wenn man die Kreditkonditionen anderer Banken mit den eigenen Vertragskonditionen vergleicht und diese sich als besser herausstellen. Für diesen Vergleich bietet sich der effektive Jahreszins an. Eine Umschuldung ist also immer dann empfehlenswert, wenn die Zinsersparnis höher ist als die Kosten der vorzeitigen Tilgung.
Quellen: norisbank.de