Strenges Deutschland? Von wegen!

Deutschland, deine Gesetze… so schimpfen zumindest viele, wenn sie kritisieren, dass die Bundesrepublik eine Nation der Ver- und Gebote wäre. Doch sind wir wirklich so?
Ist Deutschland eine Nation unter der buchstäblichen Knute? Wer die Rechtslage genauer anschaut, dürfte überrascht sein. Vor allem wenn man diese mit anderen Ländern vergleicht.
Wahl per Ausweis?
Jetzt erst vor wenigen Wochen wunderten sich wieder unzählige Bundesbürger bei Facebook. Grundtenor: „Ich wurde bei der Wahl gar nicht nach meinem Personalausweis gefragt“. Und das ist auch vollkommen legitim, denn es reicht, wenn man zum Urnengang seine Wahlbenachrichtigung mitbringt.Ganz anders in den USA. Da erließen in den vergangenen Jahren immer mehr Bundesstaaten Gesetze, nach denen nur derjenige wählen darf, der einen Lichtbildausweis vorzeigen kann. Ob Reisepass oder Führerschein ist zwar egal, aber hier sind die Amis strenger als wir – allerdings nicht ganz zu Unrecht, denn ohne Ausweis besteht natürlich die Möglichkeit von Mauscheleien.
Falsch geparkt
Zugegeben, wenn man in Deutschland sein Auto dort abstellt, wo man es eigentlich nicht darf, ist verdächtig schnell ein Gesetzeshüter zur Stelle, der einem ein Knöllchen hinter den Scheibenwischer steckt. In schweren Fällen, aber auch nur, wenn der Fahrer nicht erreicht werden kann, wird der Wagen auch abgeschleppt. Aber: Das wars dann. Denn egal ob Halte- oder Parkverbot, ganz gleich ob man jemanden behindert oder nicht, was man dafür bezahlen muss ist im internationalen Vergleich geradezu läppisch. 35 Euro beträgt der Höchstsatz – selbst wenn man dabei „im Fahrraum von Schienenfahrzeugen“ parkt und diese auch noch behindert, also beispielsweise auf Straßenbahnschienen. Nur wer auf der Autobahn parkt, zahlt mehr und bekommt als einziger einen Flensburg-Punkt.Und dann die USA. Dort wird in den meisten Orten sofort rigoros abgeschleppt. Und wo die Sheriffs das nicht tun, kommt die gefürchtete Parkkralle zum Einsatz, die den Wagen erst dann wieder freigibt, wenn man das Bußgeld bezahlt hat. Und das beträgt je nach Schwere des Parkverstoßes gleich mehrere hundert Dollar. Und wer Knöllchen sammelt, wird irgendwann auch einfach vor den Richter gestellt und zu ein paar Wochen Bau verurteilt.
Gib Gas
Wir bleiben on the road. Ja, gerade wurden die Gesetze gegen illegale Autorennen nochmals verschärft. Aber sind wir ehrlich: So richtig teuer wird es bei uns trotzdem nicht. Selbst wer es kräftig übertreibt, also mehr als 70km/h innerorts zu schnell ist, der bekommt gerade mal ein Bußgeld von 680 Euro, zwei Punkte und hat nach drei Monaten den Führerschein zurück – ohne weitere Konsequenzen. Und dann blicken wir mal ins Ausland: In Frankreich beispielsweise sind generell die Strafen etwas höher. Doch vor allem bei schweren Geschwindigkeitsüberschreitungen zahlt man nicht nur 1500 Euro, sondern muss auch sofort aussteigen – selbst als Deutscher. Wie man das Auto zurückbekommt, ist dann sein eigenes Problem.Ganz aktuell aus der Schweiz sehen wir auch, dass der Deutsche, der im Gotthard-Tunnel bei erlaubten 80 Kilometern 135km/h und anschließend bei einer Autobahn-Verfolgungsjagd über 200 fuhr, nicht nur (damals schon) sein Auto eingezogen bekam (die Schweiz beschlagnahmt Raser-Fahrzeuge sehr oft und behält sie ein), sondern auch zu einer 30-monatigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde, die er eventuell hierzulande absitzen muss.
Hunger? Aber nicht in der Öffentlichkeit
Berlin macht es vor: Eigentlich ist in der U-Bahn der Hauptstadt jeglicher Alkoholkonsum verboten. Bloß hält sich kaum einer daran – wie an so manche Berliner Gesetze. Und was passiert, wenn man sich in der U-Bahn eine Molle aufmacht? Gar nichts. Bestenfalls kommen Kontrolleure und nehmen einem die Flasche ab. Und wenn man anschließend die leere Flasche oder Dose auf dem Bahnsteig entsorgt? Auch nichts – selbst wenn man erwischt wird, bestehen in solchen Fällen die „Strafen“ darin, das Corpus Delicti in den Mülleimer befördern zu dürfen.Und dann werfen wir mal einen Blick in die Welthauptstadt des Drakonischen, nach Singapur. Wer da in öffentlichen Verkehrsmitteln isst oder trinkt, ganz gleich ob Alkohol im Spiel ist oder nicht, der zahlt umgerechnet sofort eine Strafe zwischen 300 und 3000 Euro. Wer dann noch die Nummer mit dem achtlos weggestellten Pfandgut bringen möchte, bekommt weitere 1000 Euro aufgebrummt. Und haben wir schon erwähnt, dass es in dem Land auch Kaugummi nur auf Rezept gibt?
Zigaretten? Ab in den Knast
Arme deutsche Raucher. Noch immer weinen so manche den Zeiten nach, als sie sich noch ungestraft in Kneipen und Restaurants eine anstecken und den anderen Gästen die Luft verpesten durften. Wirklich hart sind jedoch auch die heutigen Strafen nicht. Wer erwischt wird, der muss 35 Euro zahlen – auch Wirte, die die Qualmerei zulassen, werden nicht wirklich vom Staat rangenommen, Verstöße kosten je nach Bundesland geringe dreistellige Summen und steigern sich dann sukzessive. Aber: Um seine Freiheit muss hierzulande niemand fürchten – und außerdem gibt es ja noch genügend Orte, an denen man nach Herzenslust qualmen darf.Die Raucher im kleinen Himalaya-Königreich Bhutan können davon nur träumen. Denn dort gilt ein kompliziertes Verbotssystem. Generell ist Rauchen und der Verkauf sämtlicher Tabakprodukte nämlich überall illegal. Allerdings darf man pro Kopf und Monat bis zu 200 Zigaretten oder 200 Gramm Tabak importieren. Doch darauf werden 200 Prozent Zollgebühr erhoben. Und jetzt kommt es: Wer beim Rauchen erwischt wird und diesen Zoll-Nachweis nicht vorlegen kann, der wandert rigoros in den Knast. So landete ein Mönch hinter schwedischen Gardinen, weil er 480 Gramm Tabak (Gegenwert dort etwa zwei Euro) besaß, diesen aber nicht versteuert hatte. Der Arme kam für drei Jahre in Haft.
Übrigens
Jetzt, wo geklärt ist, dass andere Länder so manche Dinge, die hüben wie drüben verboten sind, teilweise erheblich strenger handhaben, als der deutsche Staat, muss auch noch mit einem weiteren Irrglauben aufgeräumt werden. Und zwar geht es um den „Gesetzeswahn“ der deutschen Bürokratie. Wir erinnern uns: Laut vielen Kritikern kennt kein Land so viele Gesetze wie die BRD, besonders hartnäckig hält sich ein Gerücht, wonach 80 Prozent aller weltweiten, jemals verabschiedeten Gesetze in Deutschland erlassen wurden. Da kann man nur sagen: Denkste.
- In Deutschland gelten rund 4300 Gesetze und Bundesverordnungen, pro Wahlperiode kommen etwa 550 hinzu – ersetzen aber größtenteils bestehende Gesetze, sodass die Gesamtmenge gleich bleibt.
- In den USA gibt es alleine 5000 Bundesgesetze, die sich nur mit dem Strafrecht befassen, satte 20000 befassen sich nur mit Waffenbesitz. Die Gesamtzahl ist selbst Profis unbekannt. Und auf Bundesebene kommen jährlich über 100 neue durch den Kongress.
- Auch die größte Demokratie der Welt, Indien, kommt auf eine fast unüberschaubare Anzahl von Gesetzen, dafür kommen allerdings jährlich nur zirka 25 hinzu
Keine Sorge, Deutschland hat zwar viele Gesetze, aber unterm Strich bewegt sich die Gesamtzahl absolut im Rahmen einer 82-Millionen-Nation. Lediglich was pro Jahr hinzukommt oder geändert wird, ist tatsächlich ein wenig über dem Mittelwert.
Fazit
Wenn wir mal wieder über Deutschlands Gesetze ächzen, sollten wir immer im Hinterkopf behalten, dass es auch hätte wesentlich härter kommen können. Denn im weltweiten Vergleich hat Deutschland nicht nur regelrecht lasche Gesetze, sondern diese werden in vielen Fällen auch gar nicht richtig durchgesetzt.