Wie stelle ich eine Haushaltshilfe legal ein?
Rund vier Millionen deutsche Haushalte beschäftigen Haushaltshilfen in sogenannten illegalen Beschäftigungsverhältnissen. Nur jede 16. Putzfrau arbeitet legal. Kochen, putzen, waschen und weitere Kleinigkeiten im Haushalt sollen möglichst günstig und ohne unnötigen Papierkram von Haushaltshilfen erledigt werden. Das wünschen sich viele, doch oft birgt dieses illegale Arbeitsverhältnis enorme Risiken – in erster Linie für den Auftraggeber. Was es zu beachten gilt und ob die legale Beschäftigung wirklich so viel mehr Aufwand und höhere Kosten bedeutet, zeigen wir Ihnen in diesem Ratgeber.
Putz-Portale: BOOK A TIGER, Helpling und Co.
Im Internet wird der illegalen Beschäftigung von Haushaltshilfen gleich von mehreren Unternehmen der Kampf angesagt. Sie wollen kompetente und versicherte Putzkräfte an den Verbraucher vermitteln, offiziell angemeldet – alles ist also vollkommen legal. Die Plattformen werben damit, dass die Buchung mit nur wenigen Klicks zu tätigen ist und zack: Schon kommt eine Hilfskraft zum gewünschten Termin zum Kunden nach Hause. Die Unternehmen setzen dabei auf unterschiedliche Strategien.
BOOK A TIGER setzt seit Februar 2016 beispielsweise auf festangestellte Reinigungskräfte. Damit soll vor allem ein besserer Service für die Kunden garantiert werden. Zudem sind die Angestellten über das Unternehmen versichert. Probleme wie das Nichterscheinen, das Zuspätkommen der bestellten Hilfskräfte oder das unsorgfältige Arbeiten sollen mit dem neuen Geschäftsmodell behoben werden. Der Kunde muss die Putzkraft für mindestens zwei Stunden buchen und zahlt ab 14,90 Euro pro Stunde. Die Preise variieren je nach Wohnort und danach, wie häufig man den Service in Anspruch nimmt. Andere Unternehmen wie Helpling arbeiten weiter mit sogenannten freien Mitarbeitern. Die Mitarbeiter müssen sich selbst versichern und zahlen eine sogenannte Vermittlungsprovision an das Unternehmen.
Auf Minijob.Basis
Möchten Sie ihre Haushaltshilfe nicht über ein Internetportal buchen, haben sie natürlich alternative Möglichkeiten, diese legal einzustellen. Liegt der Verdienst der Haushaltshilfe bei unter 450 Euro im Monat, handelt es sich um einen sogenannten Minijob. Der geringfügig Beschäftigte muss vom Auftraggeber bei der Minijob.entrale angemeldet werden.
Mit dem Anmelde-Formular wird der Name und der Monatsverdienst des Beschäftigten mitgeteilt, ebenso benötigt die Zentrale eine Ermächtigung zum Einzug der Pauschalbeiträge. Um alles weitere wie die Abgaben an Renten- und Krankenversicherung, Finanzamt und Kirche kümmert sich die Minijob.entrale.
Festangestellte Haushaltshilfe
Sollten die Verdienste der Putzkraft 450 Euro übersteigen, weil der Putzbedarf entsprechend hoch ist, liegt ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor. Die gute Nachricht zuerst: Es können bis zu 4.000 Euro von der Steuer abgesetzt werden, nämlich 20 Prozent von einer maximal anzurechnenden Summe von 20.000 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse zu melden hat.
Zusätzlich müssen die gesetzlichen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an die Krankenkasse des Arbeitsnehmers abgeführt werden. Diese Beiträge sind sowohl vom Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer zu jeweils 50 Prozent zu tragen. Die Zusatzbeiträge zur Krankenversicherung von 0,9 Prozent und zur Pflegeversicherung von 0,25 Prozent sind alleine vom Arbeitnehmer zu tragen. Wie bei jedem Arbeitsverhältnis fallen die Lohnbuchführung und die Meldung bei der gesetzlichen Berufsunfallversicherung an. Der bürokratische Aufwand ist bei dieser Einstellungsvariante am höchsten.
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