Das sind die Gesetzesänderungen 2020

Alle Jahre wieder … auch im Jahr 2020 gibt es Änderungen, die Bürger und Unternehmen in Deutschland betreffen und beachtet werden müssen. Ein höherer Mindestlohn, eine Mindestvergütung für Auszubildende, der Impfnachweis für Masern wird eingeführt usw. – die Gesetzesänderungen 2020 betreffen alle.
Direkt zur Bildershow mit den Gesetzesänderungen 2020 >>>
Höherer Mindestlohn & Mindestvergütung für Auszubildende
Ab dem 1. Januar 2020 müssen Arbeitnehmer einen Mindestlohn von 9,35 Euro pro Stunde erhalten. Darüber hinaus wurden einige Neuregelungen für das Berufsbildungsgesetz beschlossen, inklusive der Mindestvergütung für Auszubildende.
Sie gilt für neue Ausbildungsverträge ab dem 01.01.2020 und beträgt im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro pro Monat. Bis 2023 wird der Mindestlohn für Azubis auf 550 Euro (2021), 585 Euro (2022) und 620 Euro (2023) erhöht. Zudem steigt die Mindestvergütung für Auszubildende je Lehrjahr an: Im zweiten Jahr sind es 18 Prozent mehr, im dritten 35 Prozent und im vierten 40 Prozent.
Mehr Arbeitslosengeld II
Ab Januar 2020 gelten für Personen, die Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II erhalten, höhere Regelsätze. Alleinstehende Erwachsende erhalten 432 Euro pro Monat, für Erwachsene in einer Bedarfsgemeinschaft sind es jeweils 389 Euro pro Monat.
Kinder bis zu sechs Jahren erhalten 250 Euro pro Monat und Kinder von 6 bis 13 Jahren erhalten 308 Euro pro Monat. Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren steht ein Betrag von 328 Euro pro Monat zu.
Änderungen beim Kinderzuschlag und höherer Unterhaltsvorschuss
Ab dem 1. Januar 2020 entfallen die oberen Einkommensgrenzen inklusive der Höchsteinkommensgrenze und das Einkommen wird nur noch mit bis zu 45 Prozent auf den Kinderzuschlag angerechnet.
Zudem sorgt die Erhöhung der Zahlbeträge beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende für eine Entlastung. Sie betragen dann
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren bis zu 165 Euro.
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren bis zu 220 Euro.
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren bis zu 293 Euro.
Mehr Wohngeld durch Wohngeldreform
Trotz der Mietpreisbremse, die bereits in vielen Städten und Gemeinden gilt, steigen die Mietpreise in Deutschland stetig an. Bezahlbaren Wohnraum zu finden, ist für geringverdienende Bürger immer schwieriger.
Aus diesem Grund stellt die Bundesregierung im Rahmen der Wohngeldreform rund 1,2 Mrd. Euro mehr Mittel zu Verfügung. Über 650.000 Haushalte in Deutschland profitieren von der Reform, die vor allem Rentner und Familien in teuren Städten entlasten soll.
Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag steigen
Der steuerfreie Grundfreibetrag steigt im Jahr 2020 auf 9408 Euro. Für zusammenveranlagte Steuerpflichtige beträgt er 18.816 Euro.
Der Kinderfreibetrag wird zudem um 192 Euro auf 5172 Euro je Kind erhöht.
Mehr Infos zum Thema Steuern: Das ändert sich für Verbraucher 2020 >>>
Erhöhung der Bußgelder für Verkehrsverstöße
Ab dem Jahr 2020 gelten zudem deutlich höhere Bußgelder im Straßenverkehr. Wer auf Geh- oder Radwegen oder in zweiter Reihe parkt, muss künftig mit einem Bußgeld von 55 Euro statt wie bisher 15 bis 20 Euro rechnen. Liegt dabei eine Behinderung oder Gefährdung einer dritten Person bzw. Dritter vor, wird es noch teurer (70 Euro / 80 Euro). Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.
Wer außerorts und auf Autobahnen unrechtmäßig eine gebildete Rettungsgasse nutzt, zahlt ab Januar 2020 zwischen 240 und 320 Euro, erhält 1 Monat Fahrverbot und 2 Strafpunkte in Flensburg.
Masern-Impfpflicht ab März
Ab dem 1. März soll in Deutschland das Masernschutzgesetz für Schul- und Kindergartenkinder gelten. Diese Schutzmaßnahme gilt auch für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen tätig sind (Erzieher, Lehrer, Krankenpfleger, Ärzte etc.).
Darüber hinaus müssen auch Asylbewerber und Flüchtlinge den Impfschutz vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft aufweisen. Eltern, die ihre in Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.
Reisekosten
Die steuerfreien Spesen für Reisekosten (Verpflegungspauschale) steigen bei Auswärtstätigkeiten innerhalb Deutschlands: Bei einer dienstlichen Abwesenheitsdauer von mindestens 8 bis 24 Stunden erhöht sich die Pauschale auf 14 Euro pro Tag. Bei einer dienstlichen Abwesenheitsdauer von mindestens 24 Stunden beträgt die Pauschale ab 2020 28 Euro.
Eine neue Pauschale gibt es für Berufskraftfahrer, die im Fahrzeug ihres Arbeitgebers übernachten. Sie beträgt 8 Euro pro Tag. Ein Nachweis höherer Kosten ist hier möglich.
Für Tätigkeiten im Ausland gelten landesabhängige Beträge. In 2020 steigen sie unter anderem für Dienstreisen in die Niederlande, nach Japan und Kroatien. Zu einer Senkung kommt es für die Türkei und die Ukraine.
Steuervergünstigungen für Berufstätige und Ehrenamtliche
Für ehrenamtlich tätige Personen gilt aktuell ein Übungsleiterfreibetrag von 2400 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale liegt bei jährlich 720 Euro. Diese Beträge sollen auf 3000 Euro bzw. 840 Euro pro Jahr steigen.
Einheitliche Ausbildung in der Pflege
Als Teil der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes gibt es ab Januar 2020 eine generalistische Pflegeausbildung, d. h., die Ausbildungen zum/r Altenpfleger/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in wird es nicht mehr geben.
Diese Berufe werden in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gebündelt, wobei zwischen vier Vertiefungsrichtungen gewählt werden kann.
Erstmalige Abgabefrist der Vollständigkeitserklärung
Bis zum 15. Mai 2020 müssen Unternehmen erstmals verpflichtend den Nachweis erbringen, welche Mengen an Verpackungen sie im vorangegangenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben.
Haben Sie rechtliche Fragen? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!