Das waren die skurrilsten Gerichtsurteile 2019

Auch 2019 wurden vor den Gerichten in Deutschland skurrile Urteile gefällt. Wir haben die kuriosesten Gerichtsurteile des vergangenen Jahres für Sie zusammengestellt.
Unbefriedigende Partnerauswahl – blaublütige Dame trotzdem zur Kasse gebeten
Eine baden-württembergische Adelige muss an eine Partnervermittlung aus München 5000 Euro zahlen, obwohl sie die ihr angebotene Männerauswahl alles andere als befriedigend befand. Die junge Frau schloss 2017 einen Vertrag mit der Agentur für die Dauer von drei Monaten. Zudem wurde ein Honorar von 5000 Euro vereinbart.
Innerhalb von drei Monaten wurden der Adeligen insgesamt fünf Partnervorschläge unterbreitet, ein zusätzlicher nach dem Ende der Vertragslaufzeit. Jedoch fand die Frau in keinem der Männer ihre große Liebe. Folglich forderte sie von der Münchener Partnervermittlung das von ihr gezahlte Honorar zurück, da ihrer Ansicht nach das Angebot an Männern nicht exklusiv genug war. Das Amtsgericht (AG) München wies ihre Klage jedoch zurück – nach Ansicht des Gerichts hat die Agentur ihre Leistung erbracht.
(AG München, Urteil v. 22.03.2019, Az.: 113 C 16281/189)
Schlechter Schlaf wegen Besucherritze – kein Geld zurück für Bettenkauf
Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen zog wegen ihres Boxspringbettes vor zwei Gerichte. Der Grund: schlechter Schlaf und ein beeinträchtigtes Liebesleben.
Das Paar aus Dormagen kaufte sich ein Boxspringbett mit einer Größe von 1,60 x 2,00 Meter für circa 1500 Euro. Nach einigen Nächten stellten sie fest, dass die beiden getrennten, motorisiert verstellbaren Matratzen sowie die darauf liegenden Topper auseinanderrutschten. Somit bildete sich eine Ritze. Die beiden erhoben Klage und forderten den Kaufpreis zurück.
In erster Instanz wies das Amtsgericht (AG) Neuss die Klage zurück. Es befand, das Bett sei in einem einwandfreien Zustand. Daraufhin ging das Paar vor dem Landgericht (LG) Düsseldorf in Berufung. Auch die Berufungskammer des LG Düsseldorf entschied, dass das Bett keinen Mangel aufwies. Somit war es den Klägern nicht möglich, die Ware wie erhofft zu reklamieren.
(LG Düsseldorf, Urteil v. 09.05.2019, Az.: 19 S 105/17)
Alkoholisiertem Anwalt Rückflug verwehrt – kein Anspruch auf Schadensersatz
Ein Anwalt, der durch starken Alkoholgeruch und unsicheren Gang in einem Flugzeug auffällig wurde, durfte – zusammen mit seiner Gattin – den gebuchten Langstreckenflug vom australischen Brisbane zurück in die Heimat nicht antreten. Das Flugpersonal befand beide für zu betrunken und fluguntauglich. Folglich musste das Paar einen neuen Flug für den nächsten Tag buchen – es entstanden Kosten von rund 1750 Euro.
Zurück in der Heimat verklagte der Anwalt einen Reiseveranstalter aus München, von dem er nicht nur die 1750 Euro, sondern auch zusätzlich 600 Euro Schadensersatz verlangte. Das Amtsgericht München wies die Klage des Juristen ab – das Flugpersonal hat nach Ansicht der Richterin richtig gehandelt. Die eindeutigen Anzeichen von zu viel Alkohol im Blut reichten aus, um dem Paar zu Recht den Rückflug zu verwehren.
(AG München, Urteil v. 23.07.2019, Az.: 182 C 18938/18)
Über eine halbe Million Euro in Flammen aufgegangen – kein Schadensersatzanspruch
Das Vermögen eines Werkstattbesitzers in Höhe von mehr als 500.000 Euro fiel zum Jahreswechsel 2014/2015 den Flammen zum Opfer. Ein Freund des Geschädigten wurde von ihm beauftragt, während seines Urlaubs dessen Werkstatt zu beaufsichtigen. Da nach Ansicht des Kumpels die Räumlichkeiten zu kalt waren, drehte er die Heizung auf. Er wusste jedoch nicht, dass im Heizkessel das gesamte Ersparte des Werkstattbesitzers lag. Rund eine halbe Million Euro ging in Flammen auf – lediglich 20.000 Euro blieben übrig.
Das Landgericht (LG) Arnsberg wies die Klage des Geschädigten mit der Begründung ab, niemand könne vermuten, dass sich im Heizkessel ein Vermögen befindet. Der Werkstattbesitzer ging somit leer aus.
(LG Arnsberg, Urteil v. 13.09.2019, Az.: I-2 O 347/18)
Urlaub unter Palmen gebucht – nun Aufenthalt hinter schwedischen Gardinen
Eine 38-jährige Frau verwirklichte sich ihren Traum vom Urlaub unter Palmen und buchte einen dreiwöchigen Urlaub in Australien, den sie über Silvester 2017/2018 dort verbrachte.
Jedoch handelte es sich bei der Urlauberin um eine Hartz-IV-Empfängerin, die aufgrund ihrer Arbeitslosigkeit die durch den Luxusurlaub entstandene Summe in Höhe von 36.000 Euro nicht begleichen konnte. Bei der Buchung im Reisebüro gab sie jedoch an, zahlungsfähig zu sein.
In erster Instanz verurteilte das Landgericht (LG) Frankfurt am Main die 38-Jährige wegen Betrugs zu einer Haftstrafe von 16 Monaten. In ihrem früheren Job war sie bereits aufgrund von Betrügereien aufgefallen und deshalb auch bereits verurteilt worden.
(LG Frankfurt a. M., Urteil v. 18.10.2019, Az.: 3480 Js 221871/18)
Sexspielzeug in Partnerin vergessen – kein Fall von gefährlicher Körperverletzung
Ein 47-Jähriger wurde vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung durch Unterlassung Ende Oktober 2019 vom Amtsgericht (AG) Mönchengladbach-Rheydt freigesprochen. Als er sich im Sommer 2018 mit einer Frau in einem Hotel in Rheydt traf, war der Anlass für beide klar: einvernehmlicher Geschlechtsverkehr – mit Einsatz von Sexspielzeug.
Der Angeklagte verwendete beim Liebesakt ein Spielzeug. Da die Frau über Schmerzen klagte, beendeten sie zwar ihr Liebesspiel. Jedoch hatte der Mann vergessen, das Spielzeug aus dem Körper der Frau zu entfernen. Diese musste sich letztlich einer Operation unterziehen, da das Sextoy in ihre Bauchhöhle wanderte.
Die Richter des AG Mönchengladbach-Rheydt sprachen den 47-jährigen Mann frei – mit der Begründung, dass die Verwendung des Liebesspielzeugs einvernehmlich war.
(AG Mönchengladbach-Rheydt, Urteil v. 28.10.2019, Az.: 22 Ds 595/18)
Termin bei selbsternannter Schamanin abgesagt – Prozess endet mit Vergleich./h4>
Eine selbsternannte Schamanin muss 7500 Euro an ihre ehemalige Kundin zurückzahlen – beide Parteien haben am 10. Dezember einen Vergleich vor dem Oberlandesgericht (OLG) München geschlossen.
Die 54-jährige Kundin hat mit der Schamanin im Sommer 2018 ein Heilritual vereinbart. Die Kosten für die Behandlung beliefen sich auf insgesamt 25.000 Euro. Die Hälfte, also 12.500 Euro, zahlte die Kundin bereits im Vorfeld.
Zum Heilritual kam es dennoch nie – die 54-Jährige sagte den Termin zunächst per WhatsApp-Nachricht ab, anschließend widerrief sie den Vertrag schriftlich. Zudem verlangte sie die Anzahlung in Höhe von 12.500 Euro zurück. Als Grund für den Widerruf gab sie an, sie hätte Zweifel an der Behandlung bekommen und sei außerdem von der selbst ernannten Schamanin unter Druck gesetzt worden.
Das OLG München verhandelte den Fall in zweiter Instanz. Es entschied, der Vertrag über das Heilritual ist sittenwidrig – die beiden Parteien schlossen folglich einen Vergleich. Gleichzeitig widersprach das Gericht der Entscheidung des Landgerichts (LG) Traunstein, das die Klage der 54-jährigen Frau im April 2019 abwies.
(OLG München, Urteil v. 10.12.2019, Az.: 18 U 2088/19)
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