Diese neuen Gesetze gelten ab April 2015
Bei Kurzzeitkennzeichen zieht der Gesetzgeber die Zügel an. Ein allzu lockerer Umgang mit den Nummernschildern habe zu Missbrauch geführt. Aufgrund von Überschüssen sinkt der Rundfunkbeitrag. Mit Beginn April verschwindet das seit über 30 Jahren existierende System der Milchquote.
Strengere Regeln für Kurzzeitkennzeichen
Ab April wird die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen erheblich eingeschränkt. Die Begründung lautet: Missbrauch mit den Nummernschildern und mehr Verkehrssicherheit. Bis zum 31. März 2015 ließ sich ein Kurzzeitkennzeichen – zwar unerlaubt, aber ohne dies besonders überprüfen zu können – an mehreren Fahrzeug.n verwenden. Denn bei der Beantragung wurde nur der Halter registriert, nicht aber das Fahrzeug. Bei der Beantragung genügten die Vorlage von Pass oder Personalausweis bzw. eines Handelsregisterauszugs, die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung und die Zahlung einer Gebühr von knapp 10 Euro.
Florierender Kennzeichenhandel
Im Zusammenhang mit der Vergabe von Kurzzeitkennzeichen in die Schlagzeilen geriet die Zulassungsstelle Wiesloch, die sich in dem Heidelberg umschließenden Rhein-Neckar-Kreis befindet. Die Behörde hatte ein florierendes Geschäft mit der Ausgabe von Kurzzeitkennzeichen über das Internet betrieben. Statt der Vorlage des Originals wie bei den meisten anderen Zulassungsstellen genügte bei ihr eine Ausweiskopie als E-Mail-Anhang. Das nutzten auch Anbieter von Kurzzeitkennzeichen gerne, um damit eigene Geschäfte zu machen. Sie beantragten massenweise Kurzzeitkennzeichen und verkauften sie gegen Aufpreis weiter. Für Schilderhändler gab es sogar Mengenrabatt von der Zulassungsstelle. Ihren Kunden ersparte der Versand des Kurzzeitkennzeichens nach Hause wiederum die Anfahrt zur örtlichen Zulassungsstelle und dortige Wartezeiten. Allerdings war der Service auch für Kriminelle verlockend. Denn die Kennzeichen ließen sich bei Tankbetrug und Verkehrsdelikten schwer zurückverfolgen. Regelmäßig endete die Spur für die Fahnder bei der Kfz-Zulassungsstelle. Dort stellte sich heraus, dass zum Antrag verwendete Ausweisdokumente des Öfteren ins Ausland führten, als verloren gemeldet oder schlicht gefälscht waren. Mittlerweile ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenfälschung, Bestechung und Bestechlichkeit gegen mehrere Mitarbeiter und Schilderhändler. Die elektronische Vergabe von Kurzzeitkennzeichen durch die Zulassungsstelle wurde inzwischen gestoppt.
Nur noch mit Fahrzeug.apieren und gültiger HU
Ab April werden Kurzzeitkennzeichen nur noch vergeben, wenn das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist. Deshalb sind beim Antrag nun die Fahrzeug.apiere vorzulegen. Das Fahrzeug muss im Fahrzeug.chein konkret bezeichnet sein. Die unerlaubte Verwendung des Kennzeichens an anderen Fahrzeug.n lässt sich nun leicht nachprüfen.
Zudem soll die strengere Vergabepraxis dafür sorgen, dass nur noch verkehrssichere Fahrzeug. mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs sind. Bislang ließ sich ein Fahrzeug bis zu fünf Tage ohne gültige Hauptuntersuchung mit Kurzzeitkennzeichen bewegen. Ab April muss das Fahrzeug, für das ein Kennzeichen beantragt wird, über eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. Sicherheitsprüfung (SP) verfügen. Auch hier gilt nun eine Nachweispflicht gegenüber der Zulassungsstelle. Das Kurzzeitkennzeichen darf nach wie vor nur für Probe- und Überführungsfahrten verwendet werden.
In vielen Fällen führt das notgedrungen zum Transport von Fahrzeug.n ohne gültige HU bzw. SP. Denn ohne HU bzw. SP ist die Fahrt ohne Zulassung – versehen mit reserviertem Wunschkennzeichen und sofortiger Deckungszusage einer Versicherung – zur nächstgelegenen Prüfstelle bzw. einer Werkstatt im Zulassungsbezirk oder eines angrenzenden Bezirks erlaubt. Fällt das Fahrzeug bei der Prüfung durch, ist die Fahrt in eine entsprechende Werkstatt bzw. die Rückfahrt nach Hause erlaubt, solange es nicht als verkehrsunsicher eingestuft wurde.
Eine Erleichterung gibt es jedoch für den Fall der Überführung eines Fahrzeug. mit gültiger TÜV-Plakette. Das Kurzzeitkennzeichen ist neben der Zulassungsstelle am Wohnort des Käufers auch bei der am Standort des Fahrzeug. erhältlich.
Rundfunkbeitrag sinkt
Der von den meisten Haushalten gezahlte Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro sinkt ab 1. April auf 17,50 Euro im Monat. Der ermäßigte Rundfunkbeitrag für Behinderte oder Bezieher staatlicher Sozialleistungen von monatlich 5,99 Euro reduziert sich auf 5,83 Euro. Bei Selbstständigen und Freiberuflern orientiert sich der Rundfunkbeitrag an der Anzahl von Beschäftigten, Betriebsstätten und betrieblich genutzter Kfz. Die Senkung beträgt hier je nach Unternehmensgröße bis zu 86,40 Euro im Monat.
Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer
Die Dauer der Grundausbildung betrieblicher Ersthelfer verkürzt sich. Im Gegenzug verlängert sich die Dauer der regelmäßigen Fortbildungen. Statt 16 Unterrichtseinheiten zu 45 Minuten umfasst die Grundausbildung ab April nur noch 9 Unterrichtseinheiten. Dadurch kann die Ausbildung an einem Tag stattfinden. Alle zwei Jahre ist ab April eine Fortbildung von 9 Unterrichtseinheiten anstelle der bisherig 8 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben.
Milchquote läuft nach 30 Jahren aus
Ab April ist die Milchquote Teil der Geschichte. Die Milchquote sollte einst den Milchmarkt in der Europäischen Union regulieren. Staatlich garantierte Abnahmepreise führten in der Zeit vor dem Jahr 1984, in welchem die Milchquote eingeführt wurde, zu einem stetig wachsenden Milchüberschuss. Da sich nicht genügend Käufer fanden, musste die EU Milch einlagern. Sprichwörtliche Folge waren Butterberge und Milchseen. Sie sollte die Milchquote abbauen bzw. austrocknen. Für jeden EU-Mitgliedstaat wurde festgelegt, wie viel Milch in ihm produziert werden darf. In Deutschland wurde die Milchmenge auf die landwirtschaftlichen Betriebe verteilt. Wer mehr produzierte, musste Abgaben zahlen, die die Milcherzeugung unwirtschaftlich machen sollten. Erst 2007 führte eine stark gestiegene insbesondere aus Asien kommende Nachfrage nach europäischer Milch und Milchprodukten zum Abbau der Lagerbestände. Mit Abschaffung der Milchquote sollen Angebot und Nachfrage die Milchmenge regeln. Betriebe und Verbände sind geteilter Meinung, was die Folgen angeht.
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