Entlastung geplant: So viel können Homeoffice-Arbeiter jährlich sparen
Wer wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeitet, soll künftig steuerlich entlastet werden. So viel lässt sich sparen.
Die Finanzpolitiker von Union und SPD haben sich offenbar auf steuerliche Erleichterungen für diejenigen geeinigt, die wegen der Corona-Pandemie im Homeoffice arbeiten.
Bürger, die wegen der Krise viel aus dem Zuhause arbeiten, sollen laut Informationen der "FAZ" täglich eine Steuerpauschale von fünf Euro in Anspruch nehmen können. Das Maximum, das geltend gemacht werden könne, liege jedoch bei insgesamt 600 Euro im Jahr.
"Unbürokratisch und leicht nachvollziehbar"
Die damit verbundene Entlastung für die Bundesbürger beziffere das Finanzamt laut dem Bericht auf rund eine Milliarde Euro. Zuvor war man demnach von etwa 1,5 Milliarden Euro ausgegangen.
Sebastian Brehm (49), Finanzpolitiker der CSU, erklärte der Tageszeitung, dass diese Homeoffice-Pauschale eine "flexible Antwort auf die verkrustete Rechtsprechung zum häuslichen Arbeitszimmer" sei. Sie solle "unbürokratisch und leicht nachvollziehbar" sein und alle entlasten, "die während der Pandemie von zu Hause aus Enormes geleistet haben".
Das sind die häufigsten Fehler bei der Steuererklärung:
- Angaben vergessen
Ärgerlich ist es, wenn Ausgaben, die das Finanzamt erstattet, vergessen werden. Die Riester- und Rürup-Rente sind das beste Beispiel dafür. Diese können zwar von der Steuer abgesetzt werden, werden in der Praxis jedoch häufig vergessen, meint die Vereinigte Lohnsteuerhilfe mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße. - Barzahlung
Die Putzfrau oder den Handwerker schnell in bar bezahlen? Lieber nicht! Handwerksleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen sollten generell per Kartenzahlung oder Überweisung getilgt werden. Ohne Kontonachweis sind Steuervorteile nicht möglich. - Jahresabrechnungen vergessen
Handwerkerkosten oder Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, die aus der Jahresabrechnung der Hausverwaltung hervorgehen, können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Die Gartenpflege oder Treppenhausreinigung fallen in diesen Bereich. - Miet-Verträge innerhalb der Familie
Die Miete muss mindestens 66% der ortsüblichen Miete betragen und der Vertrag muss einem Fremdvergleich standhalten, d.h. der Vertrag muss dem entsprechen, was zwischen fremden Dritten üblich ist. Eine regelmäßige Überweisung der Miete sowie eine jährliche Nebenkostenabrechnung sind Pflicht, damit der Vermieter anfallende Kosten voll absetzen kann. - Einträge vertauschen
Sorgfalt ist geboten: Werden Kosten in der falschen Zeile eingetragen, streicht das Finanzamt diese, überträgt sie jedoch nicht in die richtige. Die Folge: Rückzahlungen bleiben aus. - Fristen verstreichen lassen
Nach Erhalt des Steuerbescheids sollten Sie diesen umgehend auf Fehler überprüfen. Fehler können nur vier Wochen nach Erhalt des Bescheids gemeldet und behoben werden. Danach endet die Einspruchsfrist. Also: keine Zeit verlieren! - Falsche Bankverbindung
Ein neues Konto oder einfach nur ein Tippfehler? Im schlimmsten Fall kann Sie das Ihre Rückzahlung vom Finanzamt kosten. - Nachweise
Legen Sie sich ein Ablagesystem zu, in das Sie alle Ausgabennachweise einpflegen. Rechnungen für die Handwerker, Nachweise für eine OP oder das Fahrtenbuch für den Dienstwagen können die Rückerstattungen des Finanzamts in die Höhe treiben. - Außergewöhnliche Belastungen vergessen
Auch bestimmte Krankheitskosten, Pflegekosten, Unterhalts- oder Beerdigungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Zumindest dann, wenn alle Ausgaben addiert die zumutbare Eigenbelastung, welche sich aus Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ergibt, überschreitet. - Keine Steuererklärung
Die Mühen der Steuererklärung lohnen sich. Das Statistische Bundesamt zählte für das Jahr 2011 11,5 Millionen Steuerbürger, die durchschnittlich über 800 Euro ihrer Ausgaben erstattet bekamen.
Derzeit sei es jedoch noch nicht klar, ob die Pauschale auch neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro gewährt werden wird. Nur wer auf mehr als 1.000 Euro Werbungskosten im Jahr kommt, würde dann von der Homeoffice-Pauschale profitieren, wenn diese wie andere Werbungskosten behandelt wird.
Auch Heizkosten steigen durch das Homeoffice
Neben erhöhten Stromkosten sorgt das Homeoffice auch für höhere Heizkosten. Die reinen Verbrauchskosten an sich lassen sich bisher jedoch nur absetzen, wenn ein Teil der Wohnung vorwiegend als Arbeitszimmer genutzt wird. Diese Kosten können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Laut aktuellen Berechnungen des Vergleichsportals Verivox erhöht das Homeoffice den Heizbedarf im Winter 2020/2021 im Schnitt um rund vier Prozent. Eine Familie mit Gasheizung, die derzeit etwa durchschnittlich 1.122 Euro zahlt, wird in diesem Winter demnach durch das Homeoffice zusätzlich rund 45 Euro an Heizkosten einplanen müssen.
Nutzer von Ölheizungen, die durchschnittlich bisher bei rund 828 Euro lagen, müssen mit etwa 33 Euro zusätzlich rechnen.