Geplante Änderung des Asylrechts – weitere Verschärfung durch Asylpaket II

Das Asylrecht soll aufgrund des Flüchtlingszustroms erheblich verschärft werden. Doch die regierenden Parteien CDU, CSU und SPD können sich immer noch nicht auf das die Änderungen enthaltende Asylpaket II einigen. Dabei hieß es im vergangenen Herbst noch, das Paket werde noch vor Weihnachten 2015 verabschiedet und auch Asylpaket III sei schon in Arbeit. Doch dann kamen die Ereignisse an Silvester und bereits am 13. März stehen Landtagswahlen in gleich drei Bundesländern an. Mit welchen Asylrechtsänderungen ist dabei nach derzeitigem Stand zu rechnen?
Beschleunigte Asylverfahren
Die Durchführung von Asylverfahren soll beschleunigt werden. Asylbewerber sollen bei Vorliegen bestimmter Gründe statt des regulären Asylverfahrens ein Schnellverfahren in besonderen Aufnahmezentren durchlaufen. In einer Woche soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge dann über einen Antrag entscheiden. Wessen Antrag abgelehnt wird, der muss ebenfalls in einer Woche per Eilverfahren und Klage dagegen vorgehen. Eine mündliche Anhörung durch das dafür zuständige, ebenfalls in einer Woche zur Entscheidung berufene Verwaltungsgericht ist dabei nicht vorgesehen.
Die Gründe, damit Asylbewerber in dieses Schnellverfahren geraten, sind dabei weit formuliert. Unter anderem reicht dem Gesetzentwurf zufolge bereits die bloße Vermutung, dass ein Flüchtling sich seiner Papiere entledigt hat. Dadurch dürfte der überwiegende Teil der Asylbewerber ins Schnellverfahren gelangen, unabhängig davon, ob sich jemand seiner Papiere wirklich entledigt hat. Denn viele Flüchtlinge erhalten von ihrem Staat schlicht keine Papiere bzw. nehmen sie, falls doch, nicht mit auf die Flucht, können sie andernfalls verloren haben oder sie wurden ihnen gestohlen bzw. von Menschenhändlern abgenommen. Weitere Gründe, die ein Schnellverfahren ermöglichen sollen, sind u. a. die Herkunft aus einem für sicher erklärten Drittstaat, eine unrechtmäßige Einreise ohne frühzeitige Meldung bei Behörden oder das Vorbringen von Umständen, die für den Asylantrag nicht von Belang sind. Hilfe durch kostenlose rechtliche Beratung für Asylbewerber soll es während des Antrags, aber auch nach dessen Ablehnung entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dabei nicht geben. Außerdem soll das unerlaubte Verlassen einer Aufnahmeeinrichtung als Nichtbetreiben des Asylverfahrens gewertet werden können und zur Ablehnung des Asylantrags führen können. Nicht zuletzt sollen auch Folgeanträge im Schnellverfahren erledigt werden können. So könnten anerkannte Asylbewerber auch noch Jahre später in das beschleunigte Verfahren geraten, etwa wenn ihr Herkunftsland für sicher erklärt wurde.
Erleichterte Abschiebung
Gesundheitliche Gründe sollen künftig nur noch im Ausnahmefall gegen eine Abschiebung sprechen. Keinen Abschiebungsgrund sollen dabei auch schwere und sogar lebensbedrohliche Erkrankungen darstellen, sofern die Annahme einer theoretischen Behandlungsmöglichkeit im Herkunftsland besteht. Im Einzelfall geprüft werden soll das nicht. Im Übrigen sollen nur noch speziell ernannte Ärzte medizinische Begutachtungen durchführen dürfen.
Finanzielle Eigenbeteiligung an Kursen
Flüchtlinge, die an Sprach- und Integrationskursen teilnehmen, sollen verpflichtet werden, sich daran finanziell zu beteiligen.
Familiennachzug erst nach zwei Jahren
Über die Einschränkung des Familiennachzugs zu sogenannten subsidiär Schutzbedürftigen wird am heftigsten zwischen den Unionsparteien und der SPD gestritten. Geht es nach der Union, soll es keinen Nachzug von Familienmitgliedern in den ersten zwei Jahren nach einem entsprechenden Antrag geben. Als Voraussetzung für einen Antrag auf Familiennachzug gilt bereits jetzt das Vorliegen eines erfolgreich gestellten Asylantrags. Inwiefern die dadurch verbundene Familientrennung über mehrere Jahre mit dem grundrechtlich garantierten Schutz der Familie vereinbar ist, ist umstritten.
Marokko und Algerien als sichere Herkunftsstaaten
Infolge der Silvesterereignisse kam zudem zusätzlich die Forderung auf, Marokko und Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären. Ein erheblicher Teil der Asylsuchenden stammt aus diesen Ländern. Durch die Erklärung zu sicheren Drittstaaten würde beispielsweise eine Anhörung im Asylverfahren entfallen. Somit wäre auch eine Abschiebung in diese Länder theoretisch leichter möglich. Praktisch müssen Marokko und Algerien aber auch die Rücknahme akzeptieren, was bei fehlendem Nachweis einer entsprechenden Staatsangehörigkeit schwierig wird.
Asylpaket III mit verschärfter Residenzpflicht
Das nächste Asylpaket III soll insbesondere Wohnsitzauflagen enthalten. Anerkannte Asylbewerber ohne eigenes Einkommen sollen verpflichtet werden, sich an einem bestimmten Wohnort aufzuhalten. Das soll eine Konzentration der Menschen in größeren Städten und Ballungszentren verhindern. Die Änderungen des Asylrechts durch das Asylpaket II stehen unter starker Kritik von Sozialverbänden, Menschenrechtsorganisationen und im Asylrecht tätiger Anwälte.
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