Jetzt ist es amtlich: Veganer Käse ist kein Käse

Über Käse lässt sich bekanntlich hervorragend streiten. Für die einen macht das – in allen Formen und Farben erhältliche – Milcherzeugnis fast jede Mahlzeit zum Gaumenkitzler.
Für so manch anderen sind allerdings der markante Duft und das buttrige Gefühl im Mund einfach nicht zu verkraften. Kürzlich musste man sich sogar vor Gericht mit dem beliebten Produkt aus fermentierter Milch und Lab beschäftigen. Allerdings ging es dabei um einen Käse – der letztendlich kein Käse war. Ja, wirklich! Aber alles der Reihe nach.
Darf einem Verbraucher „Pflanzenkäse“ zugemutet werden?
Alles begann mit dem Einfallsreichtum eines Herstellers veganer Produkte, der auf seiner Website aus Sojabohnen hergestellte Milchprodukt.lternativen wie „Pflanzenkäse“, „Veggie Cheese“ und Tofubutter anbot. Dass solche Lebensmittelschöpfungen durchaus umstritten sind, dürfte sich mittlerweile nicht nur unter Veganern herumgesprochen haben. Denn so mancher Tofutüftler kommt dem Original, was Optik und Konsistenz betrifft, zwar durchaus nahe. Woran es allerdings oft hapert, ist der Geschmack. Einem Verein, der sich den Schutz von Verbrauchern auf die Fahne geschrieben hat, stieß das Angebot des vorgenannten Produzenten von veganen Quasi-Milchprodukten aus ganz anderen Gründen so sauer auf, wie eine zu lange abgehangene Käsesemmel nach einer durchzechten Nacht.
So entschieden die Richter
Der Verein schrieb den Soja-Experten an und teilte ihm mit, dass er dessen Internetauftritt aufgrund der dort beworbenen Produkte – inklusive der eingangs erwähnten veganen Käsekreationen – als wettbewerbswidrig erachtete. Denn nur Produkte, die tatsächlich Milch enthalten, dürfen als Käse angepriesen werden, argumentierte man. Ferner wies man darauf hin, dass Verbraucher durch derartige Angebote in die Irre geführt würden. Der Verein forderte, die beanstandete Werbung für „Pflanzenkäse“, „Veggie Cheese“ und Co. sofort einzustellen. Der Hersteller war allerdings anderer Meinung – schließlich habe man bereits durch die Produktnamen darauf hingewiesen, dass die angebotenen Milchprodukt.mitate eben nicht aus Milch, sondern aus rein pflanzlichen Inhaltsstoffen bestünden.
EU-Richtlinie sorgt dafür, dass veganer Käse nicht Käse heißen darf
Der Streit wurde letztes Jahr vor dem Landgericht (LG) Trier weitergeführt – wobei der Hersteller der veganen Milchprodukt. trotz seines auf den ersten Blick verbraucherfreundlichen Vorgehens sang- und klanglos verlor. Der Grund: Es gibt tatsächlich eine EU-Richtlinie, die sich mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen beschäftigt (EU-VO 1308/2013). Darin wird verfügt, dass Bezeichnungen wie „Käse“, „Milch“ oder „Butter“ ausschließlich tierischen Produkten vorbehalten bleiben. Die Frage, ob tatsächlich eine Täuschung des Verbrauchers vorgelegen habe, erachtete das Landgericht Trier dagegen als nicht relevant. Die Schöpfer des umstrittenen Pflanzenkäseprodukts gingen also als Verlierer vor Gericht hervor.
Auch dem Europäischen Gerichtshof schmeckte der Pflanzenkäse nicht
Der Hersteller der käseartigen Sojakreation gab sich hiermit jedoch nicht geschlagen und der Fall wurde dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Die erhoffte Wende blieb jedoch aus. In ihrem Urteil vom 14.06.2017 (Az.: C-422/16) wiesen auch die Luxemburger Richter darauf hin, dass auch Käse enthalten sein muss, wenn Käse auf der Packung steht. Und was Käse letztendlich ist, sei gemäß geltendem EU-Recht ein Milchprodukt.
Zwar liege ein Verzeichnis mit Ausnahmen vor (in dem etwa Erzeugnisse wie Kokosmilch, Leberkäse, Kakaobutter und Erdnussbutter enthalten sind) – doch gerade Produkte aus Soja und Tofu seien darin nicht aufgeführt. Auch wenn die Luxemburger Richter zur Kenntnis genommen hatten, dass der Hersteller in seiner Werbung auf die Inhaltsstoffe seiner pflanzlichen Käsekreation hingewiesen hatte – eine Möglichkeit, die EU-Richtlinien auszuhebeln, sahen die Richter hierin trotzdem nicht.
Ist der Käse jetzt gegessen?
Und was lernen wir daraus? Zum einen, dass mit EU-Recht keinesfalls zu spaßen ist und etliche Verbraucherschutzverbände und Richter schneller Warnschüsse verteilen, als man „glutenfreie Tofu-Käsestulle“ sagen kann. Zum anderen, dass wieder einmal alles relativ ist –des einen Käse ist des anderen Sojaschnitzel. Wie der ursprüngliche Pflanzenkäse nach der doppelten Abfuhr vor Gericht in Zukunft heißen wird, steht allerdings noch in den Sternen.
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