Krankengeld: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Ob eine schwere Erkrankung Sie aus der Bahn wirft oder ein Unfall Sie für längere Zeit arbeitsunfähig macht: Sie haben einen Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und die richtigen Schritte gehen. Hier erhalten Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema Krankengeld.
Wer hat Anspruch auf Krankengeld?
In der Regel haben Sie Anspruch auf die Auszahlung eines Krankengelds, wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Die pflichtversicherten Arbeitnehmer machen hierbei die größte Gruppe aus.
Aber auch Selbstständige können unter bestimmten Umständen einen Krankengeldanspruch haben, wenn sie beispielsweise mit der Option Krankengeld freiwillig gesetzlich krankenversichert sind. Privatversicherte erhalten zumeist ein alternatives Krankentagegeld, wenn dies in der Police vereinbart ist.
Ab welchem Zeitpunkt wird Krankengeld gezahlt?
Wenn Sie sich das Bein brechen, schwer erkranken oder einen Unfall erleiden, kann es länger dauern, bis Sie wieder arbeitsfähig sind. In den ersten sechs Wochen Ihrer Krankschreibung zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn fort.
Anschließend greift das Krankengeld, wenn Sie bisher wegen derselben Erkrankung krankgeschrieben waren und nun aus demselben Grund weiter arbeitsunfähig sind.
Auch in diesen Fällen gibt es einen Krankengeldanspruch:
- Sie haben eine neue Arbeitsstelle angefangen: Wenn Sie in den ersten vier Wochen in Ihrem neuen Job krank werden, muss Ihr neuer Arbeitgeber Ihren Lohn nicht fortzahlen. Sie erhalten dann bei der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen sofort Krankengeld.
- Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I): Werden Sie krank, zahlt Ihnen die Agentur für Arbeit Ihr Arbeitslosengeld weiter, nach der sechsten Woche zahlt die Krankenkasse ein Krankengeld.
Wie beantrage ich Krankengeld?
Wenn Ihr Arzt bzw. Ihre Ärztin Sie über sechs Wochen hinaus krankschreibt, dann müssen Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von einer Woche nach der Ausstellung der Krankschreibung bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese Frist sollten Sie unbedingt einhalten, weil Ihre Krankenkasse Ihnen ansonsten die Zahlung des Krankengeldes verweigern kann.
Neben der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigt die Krankenkasse Ihre Verdienstbescheinigung, um die Höhe Ihres Krankengeldes berechnen zu können. Die dafür benötigen Unterlagen schickt die Krankenkasse Ihrem Arbeitgeber zu, der diese ausgefüllt zurücksenden muss.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Der § 47 SGB V regelt die Berechnung des Krankengeldes. Die Höhe liegt bei 70 Prozent Ihres Bruttoverdienstes, darf jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes betragen. Für die Berechnung der Höhe des Krankengeldes wird also der niedrige der beiden Beträge genutzt.
Von diesem werden zudem die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung, also die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung, abgezogen.
Grundsätzlich gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, die im Jahr 2019 bei 151,25 Euro Krankengeld pro Tag liegt.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt, wenn die Krankschreibung immer für dieselbe Erkrankung gilt. Dabei müssen Sie nicht am Stück krankgeschrieben sein, es werden alle einzelnen Zeitabschnitte zusammengezählt.
Zu diesen anrechenbaren Zeiträumen gehören auch solche, in denen der Bezug von Krankengeld ruht, weil Sie sich beispielsweise in Elternzeit befinden oder Sie während einer Rehabilitation Übergangsgeld vom Rentenversicherungsträger erhielten. Kommen zu der Erkrankung weitere Leiden hinzu, kann sich die Höchstbezugsdauer nicht erhöhen.
Haben Sie mit Ablauf der drei Jahre die Höchstbezugsdauer erreicht, beginnt anschließend ein neuer 3-Jahres-Rythmus, in dem Sie Krankengeld beziehen können. Voraussetzung ist, dass Sie zwischen dem ersten Bezug von Krankengeld und dem Beginn des nächsten Krankengeldbezuges für mindestens sechs Monate nicht wegen der jeweiligen Erkrankung krankgeschrieben wurden.
Wenn Sie über einen langen Zeitraum krankgeschrieben, nicht arbeitsfähig sind und wenig Aussicht auf Besserung besteht, kann eine Erwerbsunfähigkeit vorliegen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Krankengeld? Bei klugo.de wird Ihnen geholfen.