Shampoo ruiniert Fliesen: Hat der Mieter schuld?

Mieter hatten mit ihren Pflege-Produkten die teuren Fliesen in der Dusche ruiniert, also behielt der Vermieter die Kaution ein. Ist das rechtens?
Ein Bad wird vom Vermieter renoviert. Dabei werden – auch im Duschbereich – exklusive Natursteinfliesen verwendet. Als die Mieter nach nicht einmal zwei Jahren ausziehen, behält der Vermieter die Kaution ein. Er behauptet, dass die Mieter dafür verantwortlich sind, dass die Fliesen in der Dusche abbröckeln, weil sie falsche Duschgele, Shampoos und Putzmittel verwendet haben. Unglaublich? Aber wahr!
Verrechnung der Kaution./h4>
Die Mieter kündigten die Wohnung, zogen aus und forderten schließlich ihre Kaution zurück. Dies verweigerte der Vermieter allerdings mit dem Hinweis, dass er die Kaution einbehält, weil er einen Anspruch auf Schadensersatz hat, da die Natursteinfliesen im Bad abblättern. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und klagten schließlich beim zuständigen Amtsgericht (AG) Brandenburg auf Rückzahlung der Kaution. In Bezug auf die Schäden an den Fliesen in der Dusche waren sie sich keiner Schuld bewusst und stellten klar, dass es sich dabei um normale Gebrauchsspuren handelt.
Gutachten entlastet Mieter
Um die tatsächlichen Umstände vollständig aufzuklären, wurde vom Gericht ein Sachverständiger beauftragt. Dieser stellte in seinen Tests fest, dass die im Bad verlegten Natursteinfliesen überhaupt keine Imprägnierung erhalten hatten – auch wenn der Vermieter davon ausgegangen ist. Aus diesem Grund waren die Natursteinfliesen für den Einsatz in einer Dusche generell nicht geeignet. Da jedes Duschgel oder Shampoo Salze enthält, die aufgrund einer fehlenden Imprägnierung in die Substanz der Fliese eindringen und dann Flecken bilden oder zu Abblätterungen führen können, hätten in der unimprägnierten Dusche überhaupt keine Körperpflege- oder Reinigungsmittel verwendet werden dürfen.
Duschgel und Shampoos in der Dusche normal
Im Rahmen seines Gutachtens erklärte der Sachverständige, dass im Rahmen einer normalen Körperhygiene die Benutzung von Duschgelen und Shampoos in der Dusche zum gewöhnlichen Gebrauch gehört. Grundsätzlich ist die fehlende Imprägnierung Ursache dafür, dass die Fliesenoberfläche abblättert, und nicht der normale Gebrauch von Körperpflege- oder Reinigungsmitteln in der Dusche. Aus diesem Grund mussten die Kläger nicht damit rechnen, dass eine normale Benutzung der Dusche zu erheblichen Beschädigungen und dauerhaften Schäden führt.
Kaution muss zurückgezahlt werden
Im vorliegenden Fall hat der Sachverständige bestätigt, dass die Mieter nicht dafür verantwortlich gemacht werden können, dass die Natursteinfliesen in der Dusche beschädigt wurden und abblättern. Aus diesem Grund hat der Vermieter eben kein Recht, die Kaution mit diesen Schäden aufzurechnen. Stattdessen muss er die Kaution in voller Höhe an die ehemaligen Mieter zurückzahlen.
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