Sind Frauenwitze künftig verboten?

Das OLG Köln hat aktuell ein beachtliches Urteil gesprochen, Az. III-1RVs 77/20.
Ein Mann, der sich absonderlich über Frauen äußerte, hat sich wegen Volksverhetzung strafbar gemacht, § 130 StGB. Das, was der Mann über Frauen äußerte, war aber auch der Kategorie „aller unterste Schublade“ zuzuordnen. Die Richter sahen hierin eine Gefährdung für den öffentlichen Frieden.
Worum ging es?
Ein Mann zog auf derbste Art und Weise über Frauen her und veröffentlichte seine Äußerungen in verschiedenen Beiträgen über seine Homepage.
Wie äußerte sich der Mann?
- Der Mann betitelte Frauen als "unterwertig"."
- Den Tieren "näherstehend" als den Menschen.
- Frauen seien "Menschen zweiter Klasse".
Das gefiel dem OLG Köln ganz und gar nicht.
Sie erkannten, dass sich der Volksverhetzung.paragraf (§ 130 StGB) im Laufe der Zeit zu einem umfassenden Antidiskriminierungstatbestand entwickelt habe.
Der Hauptanwendungsbereich sei zwar nach wie vor die Bestrafung rechtsradikaler Hetze gegen Minderheiten. Allerdings fielen aber auch diskriminierende Äußerungen gegen Frauen hierunter.
Was darf man künftig über Frauen sagen?
Welche Auswirkungen hat das Urteil für unsere Gesellschaft und auch für den geschlechterspezifischen Kampf zwischen Mann und Frau? Sind nun keine negativen Äußerungen über Frauen mehr erlaubt?
Nein. Jeder darf künftig weiterhin seine Meinung über Frauen und auch über Männer äußern. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass dabei nicht gegen die Menschenwürde verstoßen wird.
Wer kann sich strafbar machen?
Jeder volljährige/deliktsfähige Bürger in Deutschland kann sich strafbar machen, wenn gegen Frauen gehetzt wird.
Neben der Volksverhetzung kommt eine Bestrafung wegen Beleidigung, wegen übler Nachrede oder wegen einer Verleumdung in Betracht. Auch das sind Straftaten.
Darf ich künftig keine Frauenwitze mehr erzählen?
Frauenwitze werden auch zukünftig erlaubt sein. Eine Volksverhetzung wird in der Regel nicht stattfinden. Wer der Auffassung ist, dass Frauen nicht so toll sind wie Männer oder denkt, dass Frauen nicht Auto fahren können oder oder oder wird sich nicht strafbar machen. Erst recht nicht wegen einer Volksverhetzung.
Zu den besten Frauen-Witzen >>
Wer derbe Frauenwitze auf Facebook oder Instagram posten möchte, sollte im Hinterkopf behalten, dass das OLG Köln ein fundamentales Urteil gefällt hat.
Dies kann Auswirkungen haben auch auf andere Verfahren, auch wenn es dann dort nur um die Straftatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder üble Nachrede geht.
Quelle:
Fachanwalt für Urheber-/Medienrecht Karsten Gulden, Mitglied bei anwalt.de
Haben Sie rechtliche Fragen? Bei anwalt.de wird Ihnen geholfen!