Verbraucher aufgepasst: Gesetzesänderungen im Juni
Auch im Juni gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Verordnungen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen für diesen Monat.
E-Scooter bald auf Radwegen und Straßen erlaubt
Mitte Juni soll die E-Scooter-Verordnung in Kraft treten. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Erst Mitte Mai hatte der Bundesrat den notwendigen Regeln für die Elektrokleinstfahrzeuge zugestimmt, zu denen die E-Scooter zählen.
Die E-Scooter dürfen maximal 20 km/h schnell sein. Und das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten. Das heißt: Radwege, Radstreifen, oder falls sie fehlen, die Straße nutzen.
Fahren darf nur, wer über 14 Jahre alt ist. Eine Führerschein- und Helmpflicht besteht nicht. Allerdings müssen die E-Scooter technische Anforderungen erfüllen –wie Beleuchtung, Bremsen und eine Klingel – und eine Betriebserlaubnis haben. Besitzer müssen sie nicht extra zulassen, aber es besteht eine Versicherungspflicht. Der Nachweis der notwendigen Haftpflichtversicherung erfolgt mit einer aufklebbaren Versicherungsplakette.
Bewacherregister nimmt seinen Betrieb auf
Ab Juni gilt eine neue Bewachungsverordnung. Zeitgleich startet danach das Bewacherregister beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Register enthält bundesweit Daten zu Bewachungsgewerbetreibenden und zu Bewachungspersonal. Es dient insbesondere zur Überprüfung ihrer nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) nachzuweisenden Qualifikation. Insofern enthält die neue Verordnung Regeln für die Sachkundeprüfung. Bestehende Vorschriften wurden zudem überarbeitet und zum Teil entfernt.
Miete: Neue Kappungsgrenzen in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt ab Juni eine neue Kappungsgrenzenverordnung. Sie regelt die Kappungsgrenze, die die zulässige Mieterhöhung begrenzt, und gilt bis 30. Juni 2020.
Danach dürfen Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 20 Prozent erhöhen. Per Verordnung können die Bundesländer zudem Gebiete ausweisen, in denen nur maximal 15 Prozent Mieterhöhung zulässig sind. Davon sind in Nordrhein-Westfalen ab Juni folgende Gemeinden betroffen:
Regierungsbezirk Düsseldorf mit den Gemeinden
Düsseldorf
Erkrath
Essen
Hilden
Kleve
Langenfeld (Rheinland)
Meerbusch
Mettmann
Monheim am Rhein
Mülheim an der Ruhr
Neuss
Ratingen
Solingen
Regierungsbezirk Köln mit den Gemeinden
- Aachen
- Alfter
- Bad Honnef
- Bergisch Gladbach
- Bonn
- Bornheim
- Brühl
- Frechen
- Hennef (Sieg)
- Hürth
- Kerpen
- Köln
- Leverkusen
- Overath
- Rösrath
- St. Augustin
- Siegburg
- Troisdorf
- Wesseling
Regierungsbezirk Münster mit der Gemeinde Münster.
Regierungsbezirk Detmold mit den Gemeinden Bielefeld und Paderborn.
Regierungsbezirk Arnsberg mit den Gemeinden Bochum und Dortmund.
Sächsisches Kita-Gesetz soll Betreuung verbessern
In Sachsen gilt ab Juni ein neues Kita-Gesetz. Es sieht mehr Vorbereitungszeit und Nachbereitungszeit für mittelbare pädagogische Tätigkeiten in Kitas und Kindertagespflege vor. Die Elternbeitragsuntergrenzen für das Schulvorbereitungsjahr und den Hort sinken. Gemeinden erhalten zudem höhere Zuschüsse für Kita-Zwecke. 75 Millionen Euro will der Freistaat bis 2021 für Verbesserungen zur Verfügung stellen.
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