Verbraucher aufgepasst: Gesetzesänderungen im Mai

Auch im Mai gibt es wieder einige Gesetzesänderungen und Verordnungen. Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen für diesen Monat.
Höhere Mindestlöhne für Maler und Lackierer
Ab Mai müssen alle Maler und Lackierer, die als Ungelernte tätig sind, mindestens 10,85 Euro brutto in der Stunde erhalten. Für Gesellen beträgt der Mindestlohn 13,30 Euro in den alten Bundesländern und Berlin und 12,40 Euro in den neuen Bundesländern. Die Mindestlöhne müssen auch Mitarbeiter ausländischer Betriebe erhalten, wenn sie in Deutschland arbeiten. Die Mindestlohnregeln gelten nicht für Fahrzeug- und Metalllackierer in Werkstätten.
Mehr Mitbestimmung für Mitarbeiter von Flugunternehmen
Bis jetzt schloss das 1952 geschaffene Betriebsverfassungsgesetz Mitarbeiter von Flugunternehmen von der Mitbestimmung aus. Ab Mai gilt es nun erstmals auch für im Flugbetrieb beschäftigte Arbeitnehmer von Fluggesellschaften. Die bisherige Mitbestimmung basierte auf Tarifverträgen. Auch künftig lässt sich die Mitbestimmung mittels Tarifverträgen anpassen.
Günstigere Mobilfunkgebühren in der EU
Ab 15. Mai dürfen Telefonate ins EU-Ausland maximal 19 Cent pro Minute kosten. Für eine SMS dürfen Anbieter maximal 6 Cent verlangen. Damit senkt die EU weiter die Kosten für die sogenannten Roaming-Gebühren.
Europawahlen auch für betreute Menschen offen
Vom 23. Mai bis 26. Mai wird ein neues Europäisches Parlament gewählt. Das EU-Parlament ist maßgeblich an der Entstehung neuer und an der Änderung bestehender Gesetze beteiligt.
Auch unter Betreuung stehende Menschen müssen mitwählen dürfen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht Mitte April.
Neue 100-Euro- und 200-Euro-Scheine
Kleiner und mit neuen Sicherheitsmerkmalen kommen die neuen 100-Euro- und 200-Euro-Scheine ab 28. Mai daher. Insbesondere das Satellitenhologramm im silbernen Streifen und die Smaragdzahl zeigen nun kleine €-Symbole. Alle anderen Euroscheine wurden bereits erneuert. Der 500-Euro-Schein wird dagegen ab 27. April nicht mehr neu ausgegeben. Alte Scheine behalten ihre Gültigkeit. Sie werden jedoch schrittweise aus dem Verkehr gezogen.
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Abgabe der Einkommensteuererklärung erst bis Ende Juli
Jedes Jahr musste die Einkommensteuererklärung bis 31. Mai beim Finanzamt sein. Diesmal nicht. Steuerpflichtige haben nun Zeit bis 31. Juli – ganze zwei Monate mehr. Für alle, die ihre Erklärung von einem Steuerberater machen lassen, ist die Abgabefrist sogar erst am 29. Februar 2020. Und sie sparen sich zugleich den Ärger und unnötige Fehler.
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