Impfung gegen Masern: Was für Erwachsene gilt

Masern: Hochansteckend und nicht zu unterschätzen
Masern zählen zu den hochansteckenden Krankheiten. Die Wahrscheinlichkeit, sich zu infizieren, ist extrem hoch für Personen ohne Immunschutz, sobald sie Kontakt zu einer infizierten Person haben. Wie das Portal "infektionsschutz.de" der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erläutert, verbreiten sich die Masernviren primär durch Husten und Sprechen emittierte Tröpfchen. Selbst nach Verlassen des Raumes durch einen Infizierten kann die Ansteckung noch erfolgen.
Komplikationen sind möglich
Die Symptome beschränken sich nicht immer auf Fieber, Husten, Bindehautentzündungen und Hautausschlag. Bei Erwachsenen können ernste Komplikationen wie Lungen- oder Mittelohrentzündungen auftreten. Laut infektionsschutz.de kommt es in etwa einem von 1.000 Fällen zu einer Gehirnentzündung mit potenziell schweren Folgen wie Lähmungen oder sogar dem Tod.
Immunisierung durch Impfung
Die Impfung bietet einen wirksamen Schutz, denn nach einer zweifachen Impfung gegen Masern wird grundsätzlich eine lebenslange Immunität angenommen, so das Robert Koch-Institut auf seiner Website. Um das Immunsystem gegen die Viren zu stärken, empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) zwei Masernimpfungen im Kleinkindalter, die erste mit 11 Monaten und die zweite mit 15 Monaten. Eine frühere Impfung ist möglich, falls das Kind die Kindertagesstätte besuchen soll, wo eine Impfpflicht besteht. Es wird ein Kombinationsimpfstoff verwendet, der ebenfalls vor Mumps und Röteln schützt.
Impfempfehlungen für Erwachsene
Wer in seiner Kindheit keine oder nur eine Impfung erhalten hat, speziell wenn er nach 1970 geboren wurde, sollte den Impfschutz ergänzen, so die Stiko. Personen, die in Bereichen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko wie Medizin, Pflege oder in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten, wird zu einem doppelten Schutz geraten. Zwischen den Impfungen sollte mindestens ein vierwöchiger Abstand liegen.
Spezieller Hinweis für Ältere und Schwangere
Geborene vor 1970 gelten nach Angaben des RKI in der Regel als immun, da sie vermutlich Masern durchlebt haben. Frauen mit Kinderwunsch sollten vor einer Schwangerschaft ihren Masern-Impfschutz prüfen und gegebenenfalls auffrischen, da während der Schwangerschaft aufgrund des Lebendimpfstoffes nicht geimpft werden kann. Nach einer Masernimpfung sollte ein Zeitraum von einem Monat abgewartet werden, bevor eine Schwangerschaft angestrebt wird, empfiehlt das Portal "impfen-info.de".