Zahnspange fürs Kind: Was zahlt die Kasse, was nicht?
![Zahnspange ist nicht gleich Zahnspange: Familien haben die Wahl zwischen der Kassen-Variante und einem Modell mit zahlreichen Extras.](/binaries/_ht_1720694209533/medium/content/gallery/freenet/lifestyle/gesundheit/2024/06/04/pictures/zahnspange-ist-nicht-gleich-zahnspange-familien-haben-d.jpeg)
Zahnkorrekturen - Ein Überblick über Optionen und Kosten
Für viele Menschen sind Zahnfehlstellungen nicht nur eine ästhetische Herausforderung, sondern können auch zu Zahngesundheitsproblemen führen. Schwierigkeiten bei der gründlichen Reinigung bis hin zu einem erhöhten Kariesrisiko sind mögliche Folgen. Zum Glück gibt es heutzutage effektive Methoden zur Korrektur von Positionsanomalien der Zähne, beispielsweise feste oder lose Zahnspangen. Allerdings müssen Interessierte bedenken, dass kieferorthopädische Behandlungen je nach gewählter Option kostspielig sein können.
Frühzeitige kieferorthopädische Vorsorge
Eltern sollten ihre Kinder idealerweise zwischen dem neunten und zehnten Lebensjahr erstmals zur kieferorthopädischen Beratung bringen. Behandlungsbedürftige Fehlstellungen lassen sich so frühzeitig identifizieren, wobei die Therapie normalerweise im Alter von 10 bis 13 Jahren startet.
Kostenträger der Zahnspangen-Behandlung
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist abhängig vom Ausmaß der Fehlstellung, die in kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG) eingestuft wird. Gesetzliche Krankenkassen kommen für Zahnspangen in den Gruppen KIG 3, 4 und 5 auf. Voraussetzung hierbei ist, dass die Behandlung vor dem 18. Geburtstag abgeschlossen wird. Bei Fehlstellungen der KIG 2 müssen die Familien die Kosten allerdings selbst tragen, es sei denn, sie können ein medizinisches Risiko nachweisen.
Übernahme der Eigenanteile
Selbst wenn die Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen werden, fällt ein Eigenanteil von 20 Prozent an, der sich auf 10 Prozent reduziert, falls mehrere Kinder aus einer Familie behandelt werden. Dieser Betrag kann rückerstattet werden, vorausgesetzt, die Behandlung wird konsequent durchgeführt. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente für eine spätere Rückerstattung aufzubewahren.
Optionale Zusatzleistungen und Vertragsbedingungen
Bei Zusatzleistungen, die über die Basisversorgung hinausgehen, wie z.B. keramische Brackets, sind die Kosten von den Familien selbst zu tragen. Diese Zusatzoptionen sind vornehmlich ästhetischer Natur und medizinisch nicht zwingend notwendig. Familien sollten auf einen detaillierten Behandlungsvertrag für solche Extras bestehen. Kieferorthopäden dürfen eine grundlegende Kassenbehandlung nicht verweigern oder von zusätzlichen privaten Leistungen abhängig machen.