Beklaut im Urlaub: Das müssen Sie jetzt tun
Taschendiebe können den Aufenthalt in den Urlaubsparadiesen dieser Welt in einen wahren Alptraum verwandeln. An Erholung und Entspannung ist für beklaute Urlauber nicht mehr zu denken. Wir erklären Ihnen, was Sie tun müssen, wenn Sie im Urlaub beklaut wurden.
Die Seele baumeln lassen und neue Energie tanken. Für viele Urlauber geht dieser Plan nicht auf. Schuld daran sind Raub und Diebstahl im Erholungsdomizil. Touristen sind leichte Beute für Kriminelle.
Hochburg der Taschendiebe
Nach Angaben des Reise-Portals „TripAdvisor“ ist Barcelona die unangefochtene europäische Hochburg der Taschendiebe. Ob auf unüberschaubaren Straßenmärkten oder am Strand, viele Reisende fallen den Kleinkriminellen zum Opfer. Die Touristen-Hotspots Rom und Paris sind der spanischen Stadt dicht auf den Fersen. London gilt hingegen als äußert sicher. Doch auch hier machen Taschendiebe auf großen Plätzen mit vielen Menschen nicht Halt vor Touristen.
Bargeld
Das Problem: Viele Touristen tragen große Mengen an Bargeld bei sich. Grund dafür sind die hohen Gebühren, die für das Geldabheben per EC-Karte im Ausland anfallen. Zwischen drei und zehn Euro kann die Auszahlung kosten. Für viele Reisende ist das Anlass genug, Bargeld aus der Heimat mit sich zu führen. Urlaubern wird empfohlen, für längere Reisen Kreditkarten, die es ermöglichen, gebührenfrei Geld in der jeweiligen Landeswährung abzuheben, in Anspruch zu nehmen.
Beklaut im Urlaub: Das müssen Sie jetzt tun
Hausratversicherung zahlt
Urlauber, die einen Einbruch in ihr Hotelzimmer und den Diebstahl von Bargeld oder Wertgegenständen melden, können auf ihre Hausratversicherung zählen. Allerdings gibt es Einschränkungen. Ausschließlich Hausratversicherungen, die sogenannte Außenversicherungen enthalten, kommen für Verluste im Ausland auf. Vorrausetzung: Der Versicherte darf sich nicht länger als drei Monate im Ausland aufhalten. Der maximale Schadensersatz liegt bei 10.000 Euro. Taschendiebstahl wird von der Versicherung nicht abgedeckt.
Reiseveranstalter in der Pflicht?
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass Diebstahl aus dem Hotelsafe keinen Reisemangel, sondern ein allgemeines Lebensrisiko darstellt. Zum Schadensersatz sind die Reiseveranstalter daher nicht verpflichtet. Ausnahme: Dokumente beweisen, dass der Sicherheitsfehler bereits mehrere Male in der Vergangenheit auftrat und keine Maßnahmen ergriffen wurden.
Schutz im Ausland
Auf Auslandsreisen sollten Urlauber Bargeld und Wertgegenständen immer im Blick behalten. Wertsachen sind eng am Körper zu tragen, am besten in Innentaschen der Kleidung oder in einem Brustbeutel. Im Hotelzimmer sollten wichtige Dokumente und wertvolle Gegenstände nicht offen herumliegen. Gleiches gilt für das Auto. Prinzipiell sollten keine Wertsachen unbeaufsichtigt im Auto bleiben. Für Badeausflüge sind wasserdichte Schutzhüllen für Smartphone und Ähnliches empfehlenswert.