
Eine grenzenlose Freiheit können Wild-Camper in Deutschland nicht genießen.
Eine grenzenlose Freiheit können Wild-Camper in Deutschland nicht genießen.
Zelten
Einfach das Zelt aufschlagen und unter freiem Himmel nächtigen? Wer einem Strafgeld entgehen will, sollte sich informieren, auf wessen Boden er campiert. Auf privaten, eingezäunten oder klar abgegrenzten Grundstücken sollte nicht ohne Einverständnis des Eigentümers gezeltet werden, rät „Das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins“. Ohne Genehmigung kann eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch den Urlaub in der Wildnis beenden.
Auf öffentlich zugänglichen Geländen ist die Rechtslage oft unklar. Anwalt Dr. Daniel Rohlff erklärt „t-online.de“, dass sich die genauen Regeln rund ums Camping nicht nur von Land zu Land unterscheiden, sondern auch innerhalb Deutschlands unterschiedliche Vorschriften zum Tragen kommen. Der sicherste Weg ist es, sich vorab bei den regionalen Behörden über die Regulierung zu informieren. Das raubt zwar die Spontanität, verhindert jedoch Strafzahlungen.
Auto
Prinzipiell ist es kein Problem eine Nacht im Auto zu verbringen, solange dieses nicht im Halteverbot oder ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Das gilt auch für Campingwagen. Sammeln sich größere Müllmengen um das Auto an, kann das Ordnungsamt oder die Polizei eingreifen.
Angeln
In Deutschland ist es nicht erlaubt, ohne Angelschein zu angeln. Das besagt das Fischereigesetz Deutschland. Angler sollten sich außerdem informieren, ob sie in einem freien oder privaten Gewässer die Angel auswerfen. In privaten Gewässern darf nicht ohne Genehmigung gefischt werden.
Lagerfeuer
Wild-Camping ohne Lagerfeuer ist für viele unvorstellbar. Dennoch gilt es einiges zu beachten. „Im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald braucht es eine Erlaubnis“, erklärt Hubert Wörner, der im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten arbeitet, der „Frankfurter Rundschau“. In Nationalparks darf prinzipiell kein Feuer gemacht werden.
Camper sollten ihr Lagerfeuer nicht aus den Augen lassen und nur natürliche Reste verfeuern. Beim Verlassen der Campingstelle muss geprüft werden, ob das Feuer gelöscht ist.