
In der EU endete kürzlich eine Ausnahmeregelung für quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren. Das hat vor allem Folgen für Betriebe, aber auch Privathaushalte müssen bestimmte Punkte beachten.
In der EU endete kürzlich eine Ausnahmeregelung für quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren. Das hat vor allem Folgen für Betriebe, aber auch Privathaushalte müssen bestimmte Punkte beachten.
Damit dürfen Lampen vom Typ T5 und T8 nur noch aus bereits vorhandenen Lagerbeständen verkauft werden.
Grund für die Einschränkung ist die neurotoxische Wirkung von Quecksilber, das Risiken für Umwelt und Gesundheit birgt.
Allerdings bleiben Lampen für besondere Zwecke, wie zum Beispiel beim Militär, von der Regelung ausgenommen.
Die EU-Kommission betont, dass es bereits neuentwickelte Alternativen für Leuchtstoffröhren gibt, die Energie sparen und quecksilberfreie Beleuchtung bieten.
Wer noch alte Leuchtstoffröhren hat, darf diese zwar weiterhin nutzen, der Verkauf wird jedoch stark eingeschränkt. Dadurch sollen Altbestände zunächst aufgebraucht werden.
Für Privatpersonen und Betriebe bedeutet dies, dass sie sich frühzeitig Gedanken über Alternativen machen müssen, da Ersatzlampen knapp werden könnten.
Leuchtstoffröhren werden meistens in Betrieben, öffentlichen Einrichtungen, oder Straßenbeleuchtungen verwendet. Bei Privathaushalten werden diese oftmals in Garagen oder Kellern genutzt.
Der deutsche Fachverband Licht rät zur Sanierung aufgrund von langfrsitigen Kosteneinsparungen. Zudem zeichnet sich vorallem die LED-Technologie durch eine hohe Effizienz aus.
Die Lampenproduzenten sind gut vorbereitet, da sie sich auf die Ausstiegsstrategie vorbereitet und neue LED-Lampen entwickelt haben, die beispielsweise im öffentlichen Raum zum Teil bereits genutzt werden.
Neben LED-Leuchten ermöglichen sogenannte Retrofitlampen den einfachen Austausch alter Lampen ohne aufwendige Änderungen.