E-Scooter: Berlin plant Bürgersteig-Parkverbot
Einer der großen Anbieter in Berlin ist das Unternehmen TIER Mobility.
Elektrische Tretroller sorgen zur Zeit für Diskussionen. Während die kleinen E-Scooter von den Herstellern und Nutzern als umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit gesehen werden, wird die Kritik über das Zuparken von Gehwegen immer lauter. Nun hat Berlin angekündigt, rund sieben Wochen nach dem Start Beschränkungen für die E-Scooter der Sharinganbieter einzuführen.
Nach Angaben des Berliner Senats für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz laufen aktuell Gespräche, um die "E-Tretroller Mobilität zu verbessern". Im Zentrum der Vehandlungen mit den Vertretern der Sharing-Firmen Circ, Bird, Lime, Tier und VOI sollen die Themen Sicherheit auf Gehwegen, Fahrtrainings, die Vermeidung von massenhaft abgestellten E-Scootern an touristischen Hotspots sowie die Ausweitung des Leihangebots auf Außenbezirke stehen.
Demnach wurden folgende Vereinbarungen getroffen:
- "Gehwege schützen: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie die Bezirke haben das klare Ziel gesetzt, dass künftig keine E-Tretroller mehr auf Gehwegen abgestellt werden. E-Tretroller sollen stattdessen künftig am Straßenrand geparkt werden. Dafür werden die Bezirke eigene Plätze ausweisen, etwa indem Auto-Parkplätze oder andere Flächen umgewandelt werden. Die Umgestaltung startet ab sofort – Ziel ist es, spätestens für die Saison 2020 bereits deutliche Verbesserungen zu erreichen. Ähnliche Regelungen gibt es bereits in anderen Städten, etwa in Tel Aviv. Details der Ausgestaltung werden jetzt geklärt.
- Neue No-Park-Zones: Die Anbieter erklärten sich bereit, besondere historische Stätten oder andere touristisch relevante Orte per Geo-Fencing in den Ausleih-Apps von einer Abstellmöglichkeit auszunehmen. Sehr kurzfristig soll dies bereits für das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal umgesetzt sein. Die Bezirke werden mit den Anbietern weitere Gebiete verabreden, vor allem Grünanlagen, in denen das Abstellen des E-Tretrollers via App technisch verhindert wird.
- Mehr Sicherheit: Die Polizei Berlin wird mit den Anbietern Verabredungen treffen, wie eine einheitliche Basis-Information über Verkehrsregeln und sicheres Fahren gut verständlich in die Ausleih-Apps integriert werden kann. Die Anbieter werden zudem von sich aus Fahrtrainings anbieten. Die Polizeipräsidentin kündigte verschärfte Kontrollen an, um Verstöße von Nutzer*innen etwa gegen das Gehweg-Fahrverbot zu ahnden.
- Ausweitung des Verleihgebiets: Die Anbieter haben angekündigt, ihre Verleihgebiete sukzessive über die Innenstadt-Areale hinaus zu vergrößern. Dies sei Teil der Ausweitung ihres Geschäftsmodells, das zunächst in der Stadtmitte erprobt worden sei"
In der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung ist bereits festgelegt, dass das Befahren von Gehwegen, Fußgängerzonen und Parks für die E-Tretroller untersagt ist, die stattdessen Straßen und Radwege zu benutzen haben. Allerdings dürfen die Roller, ebenso wie Fahrräder, auf öffentlichem Grund geparkt werden, wenn dadurch niemand behindert wird – inbesondere an diesem Punkt entfachen sich die Diskussionen.
Rbb24 hat eine Datenanalyse vorgenommen, derzufolge die Sharinganbieter in Berlin Mitte Juli rund 4.800 E-Scooter betrieben haben, drei Viertel davon in den Innenstadtbezirken Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg und Pankow, während andere Bezirke kaum bedient wurden. Von den Unternehmen wurden die Zahlen weder bestätigt noch dementiert. Andere Städte, Wien ist ein Beispiel, haben Obergrenzen für E-Tretroller pro Anbieter definiert, was nun von einigen auch als attraktive Vorlage für Berlin gesehen wird.