Tüv fordert Blinklichtpflicht für E-Scooter

E-Scooter dürfen bereits mit 14 Jahren gefahren werden. Gerade für jüngere Nutzer könnten höhere Sicherheitsvorgaben sinnvoll sein.
Die entsprechende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung solle in diesem Sinne ergänzt werden. Denn, so der Tüv: Häufig ergäben sich im Zusammenhang mit dem Abbiegen von E-Scootern gefährliche Situationen im Straßenverkehr.
„E-Scooter-Fahrer sollten die Hände unbedingt am Lenker lassen, um die Stabilität des Fahrzeugs nicht zu gefährden. Nachfolgende Verkehrsteilnehmer sehen dann aber oft zu spät, wenn Elektrotretroller die Fahrtrichtung ändern oder die Spur wechseln“, erläutert Joachim Bühler vom Tüv-Verband.
Einer Forsa-Umfrage zufolge, die der Tüv-Verband in Auftrag gegeben hat, sind rund 70 Prozent der Deutschen der Meinung, E-Scooter sollten verpflichtend mit Blinkern ausgestattet werden. Frauen sind stärker an dieser Veränderung interessiert als Männer: 81 Prozent der befragten Frauen sprechen sich für die Blinker-Pflicht aus, während dies lediglich 59 Prozent der männlichen Befragen tun.
Deutsche wünschen noch mehr Verbesserungen der Sicherheit für E-Scooter
Weiterhin zeigt die Umfrage, dass die Deutschen noch weitere Verbesserungen der Sicherheit von E-Scootern wünschen. So sprechen sich 82 Prozent für eine Null-Promille-Grenze E-Scooter-Fahrer aus, 73 Prozent befürworten für eine Helmpflicht.
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