Führerschein-Umtausch: Erste Frist läuft ab

Führerschein
Viele junge Erwachsene können es sich kaum leisten, den Führerschein zu machen. Durch eine Reform der Fahrausbildung soll das wieder bezahlbarer werden. Wie sie das genau erreichen wollen, sagen Union und SPD allerdings nicht.
Der Umtausch der Führerscheine betrifft fast alle Autofahrer. Die erste Frist für den Tausch läuft bald ab. Wir zeigen Ihnen, was der Stufenplan vorsieht.
Die Führerscheine sollen umgetauscht werden, um ein einheitliches fälschungssicheres Führerscheindokument ab 2033 zu gewährleisten. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um jeglichen Missbrauch zu verhindern.
Schon länger gibt es einen Stufenplan, in dem alle Umtausch-Fristen aufgelistet sind. Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist schon jetzt jederzeit möglich. Je nach Ausstellungsdatum gibt es unterschiedliche Kriterien.
Ursprünglich sollte die erste Frist am 19. Januar 2022 ablaufen. Bis dahin hätte alle Autofahrer und Autofahrerinnen, die zwischen 1953 und 1958 geboren sind, ihre Fahrerlaubnis tauschen müssen. Da viele Behörden und Zulassungsstellen jedoch wegen der Corona-Pandemie überlastet sind, hatten die Innenminister der Länder diese Frist um 6 Monate verlängert. Die neue Deadline ist also der 19. Juli 2022. Für alle anderen Jahrgänge ändert sich vorerst nichts.
Bei Führerscheinen, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, regelt sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers. Bei Fahrerlaubnissen, die ab dem 1. Januar 1999 gültig sind, ist hingegen das Ausstellungsjahr entscheidend. Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 erstellt wurden, haben bereits ein 15-jähriges Ablaufdatum und sind dementsprechend nicht in dem Stufenplan enthalten.
Das sind die Fristen zum Führerschein-Umtausch:
- Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind
Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers: vor 1953
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2033 - Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers: 1953-1958
Umtauschfrist bis zum: 19.07.2022 - Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers: 1959-1964
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2023 - Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers: 1965-1970
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2024 - Geburtsjahr des Führerschein-Inhabers: 1971 oder später
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2025 - Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 1999-2001
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2026 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2002-2004
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2027 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2005-2007
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2028 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2008
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2029 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2009
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2030 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2010
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2031 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2011
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2032 - Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis: 2012-18.01.2013
Umtauschfrist bis zum: 19.01.2033
Mithilfe des Stufenplans soll der Prozess des Umtauschs strukturiert werden. Der Plan sieht außerdem vor, Engpässe zu vermeiden. Bis zum Jahre 2028 sollen die meisten Führerscheine umgetauscht werden.
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Warum müssen Führerscheine umgetauscht werden?
Im Jahre 2006 entschied sich die Europäische Union, den Führerschein in der gesamten EU zu vereinheitlichen und in einer Datenbank zu speichern. Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis wird beim Umtausch auf 15 Jahre befristet.
Insgesamt seien in den Mitgliedsstaaten mindestens 110 verschiedene Führerscheinmuster gültig. "Dies führt zu Transparenzproblemen für Bürger, Ordnungskräfte und Führerscheinbehörden und zur Fälschung von Dokumenten, die zuweilen Jahrzehnte alt sind", heißt es im Amtsblatt der Union.
Wie viele Führerscheine werden umgetauscht?
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen laut ADAC umgetauscht werden. Die Zahl der bis zum 31.12. 1998 ausgestellten Fahrerlaubnisse beträgt 15 Millionen. Zwischen dem 1.1.1999 und dem 18.1.2013 wurden ungefähr 28 Millionen ausgestellt.
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Wie läuft der Führerschein-Umtausch ab?
Die Fahrerlaubnisse werden in der zuständigen Führerscheinbehörde des aktuellen Wohnsitzes getauscht. Für den Umtausch benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, den aktuellen Führerschein sowie 25 Euro - denn so viel kostet der Umtausch.
Sollte der alte Papier-Führerschein - grau oder rosa - nicht von der Behörde Ihres derzeitigen Wohnsitzes ausgestellt worden sein, benötigen sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift. Diese erhalten sie in der Behörde, die Ihren Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Sollte der Umtausch nicht erfolgen, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro.