Selbst der Polizei-Look ist erlaubt

Autos mit Folien und Aufklebern individualisieren ist erlaubt. Es gibt aber auch rechtliche Einschränkungen. Zudem sollten Langzeitfolgen bedacht werden.
Stickerbomb, Autotattoos, Werbebotschaften, Vollfolierung oder Scheibentönung – Autofans greifen gern zu Aufklebern in jeder Form, um ihr Fahrzeug zu individualisieren. Dabei ist vieles möglich, aber eben nicht alles.
Nicht alles ist erlaubt
Als genereller Grundsatz für alle Autoveredler gilt: Es darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. So dürfen Scheinwerfer, Leuchten, Spiegelflächen und Kennzeichen nicht beklebt werden. Nicht mal teilweise. Auch Aufkleber mit Botschaft, sind mit Bedacht zu wählen. Satirische, provokante oder politische Sticker auf dem eigenen Fahrzeug sind in der Regel erlaubt. Selbst Beleidigungen – sofern sich diese nicht direkt gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe wenden – werden meist geduldet. Wer jedoch persönlich wird oder volksverhetzende Inhalte oder verbotene Symbole durch Aufkleber auf dem Auto zur Schau trägt, begeht eine Straftat und muss mit einer Geldbuße rechnen. Tabu sind auch Aufkleber, die Verkehrszeichen oder Kennzeichen nachahmen.
Klare Regeln für Scheiben
Klebe-Exzesse auf den Fahrzeugscheiben sollten genau bedacht werden. Das Bekleben der Windschutzscheibe sowie der vorderen Seitenscheiben ist besonders streng reglementiert, denn der Fahrer muss immer freie Sicht auf das Verkehrsgeschehen haben. Deshalb dürfen nicht mehr als 0,1 m² beziehungsweise ein Viertel der Windschutzscheibe beklebt sein. Das Sichtfeld muss dabei zwingend frei bleiben. Gefährden Aufkleber auf wichtigen Scheiben die Verkehrssicherheit, ist mit einem Bußgeld in Höhe von 90 Euro und einem Punkt in Flensburg zu rechnen.
Auch die Heckscheibe darf unter bestimmten Voraussetzungen beklebt werden. Die wichtigste dabei: Es muss immer eine ausreichende Sicht nach hinten möglich bleiben. In der Regel ist dies bereits durch Außenspiegel rechts und links gewährleistet. Besitzt das Fahrzeug aber nur einen linken Außenspiegel und einen Rückspiegel innen, dürfen Aufkleber nur am Rand der Scheibe angebracht werden, sodass der Blick durch die Heckscheibe möglich bleibt.
Sollen die Scheiben vollflächig mit Tönungsfolie überzogen werden, ist dies nur auf den hinteren Seitenscheiben und der Heckscheibe zulässig. Einzige Ausnahme: Am oberen Rand der Frontscheibe darf ein maximal zehn Zentimeter breiter Tönungsstreifen angebracht werden. Verwendete Folien müssen bauartgenehmigt sein, sonst erlischt die Betriebserlaubnis: Die Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) muss immer im Auto mitgeführt werden beziehungsweise die Prüfnummer der angebrachten Folie auf den beklebten Scheiben sichtbar sein. Dies gilt übrigens auch für andere großflächige Pkw-Scheibenaufkleber.
Auch wer kein Klebe-Fan ist, ist manchmal gezwungen, Aufkleber an den Scheiben anzubringen, beispielsweise in Form einer Umweltplakette oder einer Mautvignette. Die sind von innen anzubringen, und zwar am besten im Bereich hinter dem Innenspiegel oder oben auf der Beifahrerseite. Bei falsch angebrachten Vignetten drohen teilweise hohe Bußgelder. Nicht ratsam ist das Sammeln von Vignetten an der Windschutzscheibe.
Neuer Look durch Folien
Beliebt sind auch Fahrzeugvollfolierungen, um dem Auto einen komplett neuen Look zu geben. Werden Chrom- oder Spiegelfolien verwendet, so darf durch möglicherweise stark reflektierende oder glänzende Flächen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden. Ob solche Beeinträchtigungen vorliegen, entscheiden die Prüfer bei der Hauptuntersuchung oder auch die Polizei vor Ort.
Reflektierende Folien sind generell tabu. Die bleiben den Einsatzfahrzeugen von Feuerwehr, Krankenwagen, Polizei und Co. vorbehalten. Ein Auto im Polizei-Look zu folieren ist hingegen erlaubt, solange man keine Hoheitszeichen oder offizielle Beschriftungen verwendet.
Wenn die Aufkleber weg sollen
Ist der Spaß am Aufkleber dann irgendwann vorbei, kann das böse Erwachen folgen. Durch Sonne und Witterungseinflüsse können Aufkleber regelrecht in den Lack "einbrennen" oder beim Ablösen Teile der Klarlackschicht beschädigen. Auch Farbunterschiede sind oft deutlich sichtbar und lassen sich auch durch Polieren nicht angleichen.