Wie berechnet man die Steuer für ein E-Auto?
E-Autos sind in Deutschland weiterhin von der Kfz-Steuer befreit – allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Nach Ablauf der Befreiung fällt ein deutlich vergünstigter Steuerbetrag an. Wir sagen, wie Sie die Kfz-Steuer für Ihr Elektroauto berechnen.
Maßgeblich für die Steuer ist bei reinen Elektroautos nicht der CO₂-Ausstoß wie bei Autos mit Verbrennungsmotor, sondern das Gewicht. Für Hybridfahrzeuge gelten hingegen die regulären Berechnungsregeln wie bei Fahrzeugen mit Verbrennern.
Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos
Rein batterieelektrische Fahrzeuge sind von der Kfz-Steuer befreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 erstmalig zugelassen werden. Die Befreiung gilt dann für maximal zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2030. Die Frist beginnt mit der Erstzulassung und läuft auch bei einem Halterwechsel weiter. Ein späterer Fahrzeugkauf innerhalb dieses Zeitraums ändert an der Frist nichts.
Nicht unter diese Regelung fallen Plug-in-Hybride, Range-Extender und andere Mischformen. Nur reine Batterie- oder Brennstoffzellenfahrzeuge profitieren von der Steuerbefreiung.
Steuerberechnung nach Ablauf der Befreiung
Nach Ablauf der steuerfreien Phase wird für Elektroautos das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zur Berechnung der Kfz-Steuer herangezogen. Die Regelung greift ab dem elften Jahr nach der Erstzulassung oder spätestens ab dem 1. Januar 2031.
Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gelten gestaffelte Sätze:
- 5,625 Euro pro angefangene 200 Kilogramm bei einem Gesamtgewicht bis 2.000 kg
- 6,01 Euro pro 200 kg bis 3.000 kg
- 6,39 Euro pro 200 kg bis 3.500 kg
Trotz dieser Staffelung bleibt die Steuerlast auch nach Ablauf der Befreiung günstiger als bei vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor – insbesondere, weil weiterhin der gesetzlich vorgesehene Steuerabschlag in Höhe von 50 Prozent greift.
Ein Beispiel: Das zulässige Gesamtgewicht des BMW i3 der ersten Generation (Marktstart 2013) beträgt 1.630 Kilogramm. Daraus ergibt sich eine Kfz-Steuer von mindestens rund 50 Euro jährlich.
Steuerabschlag: Was bedeutet der 50-%-Rabatt?
Nach der steuerfreien Zeit wird der rechnerische Steuerbetrag für reine Elektrofahrzeuge pauschal halbiert. Dieser dauerhafte Steuerabschlag von 50 Prozent ist gesetzlich festgelegt und soll den elektrischen Antrieb auch über die Befreiungsphase hinaus finanziell begünstigen.
Die tatsächliche Steuer fällt somit auch nach Ablauf der Befreiung deutlich niedriger aus als bei vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.
Steuerberechnung bei Hybridfahrzeugen
Für Hybridfahrzeuge, insbesondere Plug-in-Hybride, gelten dieselben steuerlichen Grundlagen wie für Fahrzeuge mit herkömmlichem Verbrennungsmotor. Maßgeblich sind der Hubraum des Benzin- oder Dieselmotors sowie der offizielle CO₂-Ausstoß laut Fahrzeugpapieren.
Der steuerliche Grundbetrag ergibt sich aus dem Hubraum: Für Benziner werden 2,00 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter fällig, bei Dieselfahrzeugen liegt der Satz bei 9,50 Euro. Hinzu kommt eine CO₂-Komponente: Für jedes Gramm CO₂, das den Freibetrag von 95 Gramm pro Kilometer übersteigt, werden 2,00 Euro berechnet. Liegt der CO₂-Ausstoß unterhalb dieser Grenze, entfällt dieser Zuschlag.
Da Plug-in-Hybride häufig CO₂-Werte zwischen 20 und 50 g/km erreichen, fällt in vielen Fällen lediglich der hubraumbezogene Steueranteil an. Ein Beispiel: Ein Plug-in-Hybrid mit 1.600 cm³ Hubraum und einem CO₂-Ausstoß von 45 g/km unterliegt nur dem Grundbetrag – in diesem Fall 32 Euro pro Jahr. Die CO₂-Komponente entfällt vollständig.
FAQ: Kfz-Steuer für E-Autos
Wie lange gilt die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos?
Die zehnjährige Befreiung gilt für alle reinen E-Autos mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2025, längstens bis 31. Dezember 2030.
Gilt die Kfz-Steuerbefreiung bei Gebrauchtkauf?
Ja, sofern die Frist noch läuft. Die Laufzeit wird jedoch nicht neu gestartet.
Was passiert nach Ablauf der Kfz-Befreiung?
Dann wird die Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Der Betrag wird per Gesetz um 50 Prozent reduziert.
Sind Plug-in-Hybride von der Kfz-Steuer befreit?
Nein. Für sie gelten dieselben Regeln wie für Benziner oder Diesel, da sie nicht als reine Elektrofahrzeuge gelten.
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