Leserfrage - Rechte nach dem Wohnmobil-Kauf

Hat ein neues Wohnmobil einen Feuchtigkeitsschaden, ist der Händler dazu verpflichtet etwas dagegen zu tun. Allerdings müssen Sie das richtige Vorgehen beachten und alles dokumentieren.
Unser neu gekauftes Reisemobil hat aufgrund mangelhafter Abdichtung einen Feuchteschaden. Nach einem Wechsel der Dichtung in der Werkstatt stellt sich keine Besserung ein. Händler und Hersteller stellen sich stumm. Was können wir tun?
Christiane Götz
Wie sich der Händler bei diesem Schadensfall zu verhalten hat, hängt maßgeblich davon ab, wann Sie ihm den Schaden gemeldet haben. Ist dies innerhalb der ersten 24 Monate ab Auslieferungsdatum schriftlich geschehen, ist der Händler im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung dazu verpflichtet, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist anstandslos zu beseitigen.
Dabei trägt der Händler zudem alle Kosten, die mit der Reparatur in Verbindung stehen – so zum Beispiel auch die Fahrtkosten zur Werkstatt oder auch für die Übernachtung. Die Gewährleistung auf die Instandsetzung beträgt dann wieder zwei volle Jahre. Der Händler hat zwei Mal Gelegenheit, die Mängel zu beseitigen. Bleibt das erfolglos, haben Sie das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Sollte der Schaden außerhalb der Gewährleistungspflicht aufgetreten sein, greift nur noch die Dichtheitsgarantie auf den Aufbau, deren Bedingungen der Hersteller selbst bestimmen kann. Lesen Sie sich diese Bedingungen noch einmal genau durch. Ist der Schaden ein Garantiefall, weisen Sie den Händler nochmals schriftlich darauf hin. Sollte er weiterhin nicht reagieren, schalten Sie einen Anwalt ein.