Verbietet China wirklich das „One Pedal Driving“?
Das besonders bei Elektroautos verbreitete Feature, nur mit dem Gaspedal beschleunigen und verzögern zu können, wird als Sicherheitsrisiko angesehen.
China hat eine neue nationale Norm für Pkw-Bremssysteme eingeführt. Sie trägt die Bezeichnung "GB 21670-2025" und hat insbesondere für die Hersteller elektrifizierter Autos Auswirkungen. Denn die neue Norm verbietet es, Fahrzeuge standardmäßig in einen Einpedalmodus zu versetzen. Dieses "One Pedal Driving", das Abbremsen bis zum vollständigen Stillstand allein durch Loslassen des Gaspedals ermöglicht, ist ein von vielen Elektroauto-Fahrerinnen und -Fahrern geschätztes Feature, das das Führen eines Fahrzeugs im Alltag grundsätzlich vereinfacht.
Beschleunigen und bremsen mit einem Pedal
Die meisten E-Fahrzeuge gewinnen bei Gaswegnahme, auf das der sogenannte "Schiebebetrieb" folgt, per Rekuperation Energie zurück, die in der Batterie gespeichert wird. Das senkt einerseits den Energieverbrauch und führt andererseits dazu, dass das Auto verzögert, ohne dass das Bremspedal getreten werden muss. Viele elektrifizierte Autos bieten mehrere unterschiedlich starke Rekuperations- und damit Verzögerungsstufen und bremsen auf diese Weise auch bis zum Stillstand ab. So ist es möglich, dass E-Autos in der Regel nur durch Betätigung des Gaspedals gefahren werden können und das Bremspedal meist ungenutzt bleibt – daher die Bezeichnung "One Pedal Driving".
Die chinesischen Institutionen, namentlich die staatliche Behörde für Marktregulierung und die chinesische Normungsbehörde, sehen im "One Pedal Driving" Nachteile bei der Sicherheit. Mit der neuen Verordnung soll chinesischen Medien zufolge "das Risiko gemindert werden, dass Fahrer in Notsituationen verzögert auf das Bremspedal treten". Anlass waren mehrere schwere Unfälle, bei denen das Gaspedal betätigt wurde, obwohl gebremst werden sollte. Die Behörden sahen den Hauptgrund für die Unglücke darin, dass es die Fahrerinnen und Fahrer gewohnt waren, ihre Autos nur mit einem Pedal zu steuern – und deshalb in Notsituationen verwirrt waren und das falsche Pedal getreten hätten.
Kein generelles Verbot des "One Pedal Driving"
Die neue Norm tritt für die meisten neuen Fahrzeug-Typgenehmigungen am 1. Januar 2026 in Kraft. Die besonderen Bestimmungen für den Einpedalbetrieb sind jedoch erst ein Jahr später wirksam.
Anders als von vielen internationalen Medien berichtet, handelt es sich dabei jedoch nicht um ein Verbot des "One Pedal Driving". Die neue Norm schreibt lediglich vor, diesen Modus in den Systemen nicht mehr voreinzustellen, wenn er das Auto in die Lage versetzt, selbstständig bis zum Stillstand abzubremsen, ohne dass das Bremspedal getreten wird. Künftig dürfte es also darauf hinauslaufen, dass die Funktion von der Fahrerin oder vom Fahrer aktiv eingestellt werden muss. Tesla hatte dies bereits 2023 per Software-Update in seinen in China verkauften Modellen so implementiert.
Bremslicht muss beim Rekuperieren angehen
Der Aspekt des "One Pedal Driving" ist allerdings nicht der einzige, der in der neuen Verordnung verankert ist. Sie schreibt außerdem vor, dass das Bremslicht aufleuchten muss, wenn die Verzögerung durch Rekuperation mindestens 1,3 m/s² beträgt, und dass dies so lange anhält, wie die Verzögerung aktiv ist. Dadurch sollen die folgenden Autofahrerinnen und -fahrer gewarnt werden, dass das Auto langsamer wird. Obendrein verpflichtet die "GB 21670-2025"-Verordnung die Autobauer, Antiblockiersysteme (ABS) in ihre Neuwagen einzubauen. In Europa ist ABS bereits seit 2004 Pflicht.
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