Kopieren, laden und anschauen legitimiert
Kopieren, laden und anschauen: Wir klären, was erlaubt ist!Illegale aber auch legale Angebote gibt's viele. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Überblick behalten!
Seit Jahren hilft Fachanwalt Christian Solmecke Menschen, denen wegen eines Verstoßes eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts zugestellt wurde. Wer ein solches oder ähnliches Problem hat, findet seine Kanzlei unter dem Namen: Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. In unserem Gespräch erklärt der Jurist, was beim Anschauen, Laden und Anhören von Musik und Filmen legal ist und was nicht.
Frage: Durch ein neues Gesetz aus dem Jahr 2013 sollen die Kosten, die einem User bei einer Abmahnung aufgrund von illegal geladener Filme oder Musik entstehen, reduziert werden. Hat das die bislang so oft versendeten Abmahnungen verringert?
Solmecke: Nein. Wie vom Gesetzgeber gefordert wurden die Gebühren der Abmahnungen zwar durch das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz verringert. Auf der anderen Seite sind die Schadensersatzansprüche erheblich geklettert. Auf diese Weise ist das Geschäft mit den Abmahnungen sehr lukrativ geblieben. Am aktuellen Beispiel der "Porno-Abmahnungen" wegen Streaming bei Redtube sieht man, dass die Rechtsanwälte immer wieder nach Möglichkeiten suchen und meist auch finden, um mit den massenhaften Abmahnungen Geld einzutreiben.
Frage: Zahlreiche Internetnutzer sind der Meinung, dass der Download von Musik oder Filmen, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne Abmahnung bleibt. Lediglich das Hochladen von Dateien sei illegal. Ist das korrekt?
Solmecke: Nein, das ist leider nicht richtig. Das Verhalten von Usern, die urheberrechtlich geschützte Werke von offensichtlich nicht legalen Webseiten, wie z. B. kino.to, herunterladen, ist rechtswidrig und könnte abgemahnt werden. Allerdings ist der rechtswidrige Download nur schwer zurückzuverfolgen, da normalerweise nur der Betreiber der Download-Website die IP-Adressen kennt. Über raffinierte Maßnahmen finden geschickte Anwälte - wie man aber am Beispiel der Abmahnungen bei Redtube erkennen kann - manchmal doch Mittel und Wege, an die IP-Adressen der User zu kommen. Damit kann eine Verfolgung nicht komplett ausgeschlossen werden.
Frage: Wie ist die Rechtslage beim reinen Anhören und Ansehen von Filmen und Musik, also dem sogenannten Streaming, wenn die Quelle über keine Genehmigung der Urheber verfügt?
Solmecke: Leider ist die Rechtslage wegen fehlender entsprechender Gerichtsurteile bis heute unklar. Ich bin seit Langem der Meinung, dass das Streamen legal ist. Beim Streaming werden wohl kleine Teile des Videos auf dem Computer geladen, dies geschieht jedoch nur flüchtig und zu keinem Zeitpunkt wird die komplette Videodatei auf der Festplatte abgelegt. Das Anschauen ab sich ist somit überhaupt nicht mehr als eine rechtswidrige urheberrechtliche Verwertung zu betrachten.
Frage: Und was ist, wenn ein Nutzer Filme von einer Streaming-Website nicht nur ansieht sondern auch herunterlädt?
Solmecke: Wenn die User urheberrechtlich geschützte Werke von offensichtlich nicht legalen Webseiten herunterladen, begehen Sie rechtlich betrachtet einen Verstoß und können dementsprechend abgemahnt werden.
Frage: Sollte jemand Musik oder Filme von einer legalen Webseite wie Youtube herunterladen, macht er sich dennoch strafbar und verstößt dabei gegen das Urheberrecht?
Solmecke: Youtube ist nach allen Erkenntnissen keine Plattform, die offensichtlich nicht legale Inhalte verbreitet. Daher können Anwender ohne Probleme die Musikbeiträge auf Youtube downloaden. Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass bei dem Download keinerlei technische Schutzmaßnahmen umgangen werden. Das Umgehen derartiger Maßnahmen stellt in jedem Fall eine Urheberrechtsverletzung dar.
Frage: Sie sind der Meinung, dass Nutzer Musik oder Filme nicht aus offensichtlich illegalen Quellen laden darf. Wie offensichtlich sollte offensichtlich sein?
Solmecke: Nach meiner Meinung muss die komplette Plattform klar rechtswidrig sein. Das bedeutet, dass es auch für den dümmsten User klar zu erkennen sein, dass es solch ein "fantastisches Angebot" eigentlich nicht gratis geben darf. Beispiel kino.to. Die Seite hat sämtliche aktuellen Kinofilme kostenfrei angeboten. Die Rechtslage ist jedoch völlig anders, wenn der Nutzer einmal ausnahmsweise einen Kinofilm auf Youtube findet. Der User kann hier nicht erkennen, ob Youtube diesen Film eventuell lizenziert hat oder ob es andere Verträge zwischen den Rechte-Inhabern und der per se legalen Plattform Youtube gibt. Dann ist die Illegalität der Verbreitung sicherlich nicht offensichtlich.
Frage: Bei einigen Usern ist der Download von TV-Serien und Filmen aus den "Binary Newsgroups" des Usenet, beispielsweise über den Anbieter Usenext, sehr beliebt. Gibt es schon Abmahnungen von Usenet-Nutzern?
Solmecke: Nein, ich kenne keine Abmahnungen von Usenet-Anwendern.
Frage: Ist der Download aus Online-Videotheken wie www.maxdome.de oder aus TV-Mediatheken wie www.zdf.de/ZDFmediathek rechtswidrig im Sinne das Urheberrecht oder ist dies in anderer Weise verboten?
Solmecke: Der Download aus legalen Quellen ist in dem Falle erlaubt, wenn die Kopie zum privaten Gebrauch verwendet wird. Somit gilt auch nichts anderes, als wenn ein Privatmann mit einem Videorecorder das Fernsehprogramm aufnehmen würde. Jedoch darf für den Download kein Kopierschutz geknackt werden.
Frage: Ist der Download von Filmen und Musik unter Umgehung von Länder-Netzsperren legal? Beispielsweise aus legalen Quellen in den USA, wie Netflix oder Spotify?
Solmecke: Meiner Meinung nach verstößt die Umgehung sogenannter Proxy-Sperren, also der Länder-Sperren, nicht gegen das Gesetz. Zwar verbietet das Urheberrechtsschutzgesetz die Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen, die zum Erhalt eines urheberrechtlich relevanten Werkes eingerichtet wurden. Allerdings handelt es sich bei der Proxy-Sperre nicht um eine wirksame technische Maßnahme im Sinne des Gesetzes. Eine solche Sperre kann schon mit einem Klick umgegangen werden, ohne dass besonders große Erfahrung hierzu notwendig wäre.
Unter Juristen ist die Rechtslage bei der Umgehung von Ländersperren durch Proxy-Server abschließend noch nicht geklärt. Bis heute gibt es keine einschlägigen Urteile. Sicher ist allerdings, dass die Verfolgung der Nutzer derartiger Proxy-Server relativ unrealistisch ist. Der Aufwand, der dafür notwendig werden würde, ist sehr hoch.
Frage: Ist das Mitschneiden von Musik aus den Internetradios rechtlich okay?
Solmecke: Die Aufnahme ist, sofern die Musik von einem legalen Internetradio stammt, rechtlich nicht zu beanstanden. Dabei gilt nichts anderes als wenn jemand mit einem Kassettenrecorder Radioaufnahmen mitschneidet. Anwender sollten aber auf jeden Fall Piraten-Radios vermeiden.
Vielen Dank für das Gespräch.