60 Kilo abgenommen: Krankenkasse muss Bruststraffung zahlen

Überschüssige Haut nach Gewichtsverlust - Medizinische Maßnahmen erforderlich
Der erfolgreiche Kampf gegen überflüssige Kilos endet oft nicht mit dem Erreichen des Wunschgewichts. Viele ehemals übergewichtige Menschen müssen sich mit der überflüssigen Haut auseinandersetzen, die nach dem Gewichtsverlust zurückbleibt. Diese schlaffe Haut kann zu psychischen Belastungen führen und zu gesundheitlichen Problemen, wie Entzündungen oder Pilzinfektionen in den Hautfalten, führen. In solchen Fällen wird oft eine Hautstraffung notwendig, die nicht nur ästhetischen, sondern auch medizinischen Zwecken dient.
Rechtsstreit um Kostenübernahme für Hautstraffung
Ein Fall, der diese Situation konkretisiert, wurde kürzlich vom Sozialgericht Speyer behandelt (AZ: S 19 KR 450/22), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. Hierbei wurde entschieden, dass eine Krankenkasse die Kosten für eine Bruststraffung zu tragen hat, wenn diese aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Der Fall: Verzögerte Entscheidung der Krankenkasse
Im konkreten Fall hatte eine Frau rund 60 Kilogramm abgenommen, was zu einem Hautüberschuss an der Brust und der Diagnose einer Mastoptose führte. Ihr Arzt empfahl daraufhin eine Bruststraffung. Die Frau beantragte die Übernahme der Kosten bei ihrer Krankenkasse, welche jedoch erst nach mehr als fünf Wochen mit einer Ablehnung reagierte.
Gerichtsurteil: Krankenkasse zur Kostenübernahme verpflichtet
Nachdem die Frau vor Gericht gegangen war, entschieden die Richter zugunsten der Durchführung und Kostenübernahme der Bruststraffung durch die Krankenkasse. Dabei spielte es eine Rolle, dass die Krankenkasse nicht innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von drei Wochen, oder fünf Wochen, falls ein Gutachten des Medizinischen Dienstes notwendig ist, entschieden hatte. Dadurch, dass keine hinreichenden Gründe für die Verzögerung angegeben wurden, gilt die Leistung als genehmigt. Dieses Urteil zeigt, dass neben der Anerkennung des medizinischen Bedarfs für derartige Eingriffe auch die Einhaltung bürokratischer Fristen von Krankenkassen von entscheidender Bedeutung sein kann.