Die 8 wichtigsten Fragen zur elektronischen Patientenakte

Einleitung: Die Elektronische Patientenakte
Befunde, OP-Berichte, Arztbriefe: Wer eine längere Krankengeschichte hat, kennt die Herausforderungen der Zettelwirtschaft von Praxis zu Praxis. Hier soll die elektronische Patientenakte (ePA) Abhilfe schaffen. Ab Anfang 2025 richtet jede gesetzliche Krankenkasse automatisch eine ePA für ihre Versicherten ein, sofern diese dem nicht widersprechen. Wir beleuchten die wichtigsten Fragen rund um die ePA.
Was ist die Elektronische Patientenakte?
"Die elektronische Patientenakte ist ein virtueller Aktenordner, in dem die Gesundheitsdaten der Patienten gesammelt werden", erklärt Sabine Wolter von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Zu den gespeicherten Dokumenten gehören Arztbriefe, Laborbefunde und Krankenhausentlassungsbriefe. Perspektivisch sollen auch das Zahnbonusheft und der Impfpass dort abgelegt werden. Anfangs ist die ePA jedoch leer, da Ärzte erst ab dem Rollout 2025 verpflichtet sind, aktuelle Behandlungsunterlagen einzustellen. Ältere Dokumente können Versicherte selbst hochladen oder ihre Krankenkasse bitten, bis zu zehn ältere Dokumente digitalisieren zu lassen. Auch die Nutzung der ePA bleibt freiwillig.
Offizieller Start der ePA
Der offizielle Start der ePA für gesetzlich Versicherte beginnt 2025, zunächst in Modellregionen wie Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen. Läuft alles nach Plan, folgen die restlichen Regionen einen Monat später. Der Zugriff der Ärzte auf die ePA könnte durch Softwareanpassungen in den Praxen verzögert werden.
Vorteile für Patienten
Mit der ePA erhalten Patienten einen besseren Überblick über ihre Krankheitsgeschichte und erleichtern den Arztwechsel, da neue Praxen auf relevante Daten zugreifen können. Im Notfall bietet die ePA wertvolle Informationen und unterstützt eine schnelle und effektive Behandlung.
Zugang zur ePA für Versicherte
Versicherten, die ihre ePA einsehen möchten, benötigen die ePA-App ihrer Krankenkasse oder alternativ eine Browser-Anwendung. Wichtige Voraussetzungen sind eine elektronische Gesundheitskarte mit NFC-Funktion, eine von der Krankenkasse angeforderte PIN und ein geeignetes Endgerät.
Einstellungen und Datenschutz
Versicherte können Zugriffsrechte in ihrer ePA individuell einstellen, sodass nicht alle Gesundheitsdienstleister auf alle enthaltenen Daten zugreifen können. Diese Zugriffsrechte sind standardmäßig auf 90 Tage für Arztpraxen und drei Tage für Apotheken gesetzt, können aber angepasst werden.
ePA für Kinder
Auch für Kinder wird eine ePA erstellt, sofern dies nicht von den Eltern abgelehnt wird. Die Verwaltung erfolgt durch die Eltern bis zum 16. Lebensjahr des Kindes.
Widerspruch und Löschung der ePA
Die ePA bleibt ein freiwilliges Angebot. Versicherte, die keine ePA möchten, sollten rechtzeitig widersprechen. Bereits erstellte ePAs können gelöscht werden, eine Wiederherstellung ist jederzeit möglich.
Sicherheit der ePA
Laut Sabine Wolter ist das Schutzniveau der ePA sehr hoch, da sie über eine spezielle und geschlossene Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Trotzdem bleibt, wie bei anderen digitalen Anwendungen, ein gewisses Restrisiko. Die Daten in der ePA sind nur für Patienten und deren behandelnde Ärzte einsehbar, nicht für die Krankenkassen selbst.