IGeL: Ihre Patientenrechte bei Selbstzahler-Leistungen

Individuelle Gesundheitsleistungen: Was die Kasse nicht zahlt
In der Arztpraxis kann es häufig zu dem Satz kommen: "Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten dafür allerdings nicht, das müssten Sie also aus eigener Tasche zahlen." Dies bezieht sich auf individuelle Gesundheitsleistungen, kurz: IGeL. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, gibt es zwei Arten dieser Leistungen: Erstens, Leistungen, die nicht medizinisch notwendig sind, wie sportmedizinische Untersuchungen, Tattooentfernungen, Paartherapien oder Reiseimpfungen. Diese sind keine Kassenleistungen. Zweitens, Leistungen, die ohne begründeten Krankheitsverdacht oder mit innovativen Methoden durchgeführt werden, wie einige Krebsfrüherkennungsuntersuchungen. Liegt kein erhöhtes Erkrankungsrisiko vor, müssen diese ebenfalls privat bezahlt werden.
Rechte und Vorsichtsmaßnahmen bei IGeL-Angeboten
Ob eine angebotene Selbstzahler-Leistung sinnvoll ist und welche Rechte Patienten haben, erläutern folgende Tipps. Tipp 1: Lassen Sie sich nicht überrumpeln - Es gibt klare Regeln für IGeL. Die Zustimmung des Patienten zu einer IGeL darf nicht Voraussetzung für eine notwendige Behandlung sein. Ein Kostenvoranschlag sollte vor der Behandlung schriftlich vorliegen. Ohne einen Vertrag sind Patienten nicht verpflichtet, die IGeL zu bezahlen. Es kann sich lohnen, vorab bei der Krankenkasse nachzufragen, ob sie die Leistung übernimmt, da sie eventuell bestimmte Impfungen bezuschusst.
Überlegtes Handeln zahlt sich aus
Tipp 2: Nehmen Sie sich Bedenkzeit - Gut informierte Entscheidungen sind wichtig, um den Nutzen einer IGeL abzuwägen. Das Portal "igel-monitor.de" empfiehlt, Fragen zu Nutzen, Prüfung, Risiken und Kosten der IGeL zu stellen. In den meisten Fällen ist eine Bedenkzeit machbar, außer bei zeitkritischen Reiseimpfungen.
Informationsquellen für IGeL-Leistungen
Tipp 3: Informieren Sie sich - so gut es eben geht - Das Portal "igel-monitor.de" bietet Informationen zu häufig nachgefragten IGeL und deren möglichen Nutzen. Nicht alle Leistungen sind dort erfasst, da die Angebote nicht systematisch geprüft werden, so die Verbraucherzentrale. Oft fehlt der Nachweis der Wirksamkeit, ein Kritikpunkt des Medizinischen Dienstes.