Kein Zahnarzt-Bonusheft? Warum Sie das ändern sollten

Bedeutung des Bonushefts
Gesetzlich Versicherte, die regelmäßig Zahnkontrolluntersuchungen nachweisen, können einen erhöhten Zuschuss ihrer Krankenkasse für Zahnersatz erwarten. "Die Nutzung des Heftes ist eine freiwillige Angelegenheit", betont die Expertin Gesa Schölgens von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Dabei gilt:
- Ohne das Bonusheft übernimmt die Kasse 60 Prozent der durchschnittlich anfallenden Kosten für die Standardbehandlung.
- Bei einem fünfjährig lückenlos geführten Bonusheft steigt der Zuschuss auf 70 Prozent.
- Bei über zehn Jahren Ansammlung wartet ein Zuschuss von 75 Prozent auf den Versicherten.
Finanzielle Ersparnisse im Detail
Zur finanziellen Dimension dieser Unterschiede führt Schölgens ein Beispiel an: Eine herkömmliche Brücke aus Nicht-Edelmetall im Seitenzahnbereich kostet circa 767 Euro. Ohne Bonusheft, mit fünfjährigem und zehnjährigem Bonusheft ergeben sich unterschiedliche Eigenanteile. Bei hochwertigeren Lösungen wie einer Keramikbrücke oder einem Implantat steigt der Eigenanteil deutlich, trotz gleichbleibendem Kassenzuschuss.
Verpasster Kontrolltermin und Bonus
"Es hängt von den Umständen ab", erklärt Schölgens bezüglich eines verpassten Kontrolltermins. Ein einmaliges Fehlen kann toleriert werden, sofern ein triftiger Grund vorliegt. Für 2020 gibt es eine Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie. Ansonsten muss nach einem verpassten Termin ohne wichtigen Grund die fünfjährige Frist für den Bonus erneut begonnen werden.
Bezugsquelle und Digitalisierung des Bonushefts
Das physische Bonusheft gibt es bei jeder Zahnarztpraxis oder Krankenkasse. Trotz der Existenz der ePA und einigen digitalen Bonusheften ist das Papierformat noch Standard. Schölgens weist darauf hin, dass ab 2025 die ePA und somit das digitale Bonusheft wichtiger werden könnten.
Was tun bei Verlust des Bonushefts?
Bei Verlust des Bonushefts empfiehlt Schölgens, sich an die eigene Zahnarztpraxis zu wenden. Ein Praxiswechsel macht es schwieriger, das Heft neu auszustellen, da Nachweise über die Vorsorgetermine mühsamer zusammengetragen werden müssen.