Rettungsgasse bilden: Das müssen Sie wissen!

Die Fahrschule ist schon etwas her, Sie können sich nicht mehr so genau daran erinnern, wie man eine Rettungsgasse bildet? Oder Sie haben die Änderung von 2017 verschlafen? Hier können Sie nachlesen, wann und wo Sie eine Rettungsgasse bilden müssen.
Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?
Schon wenn sich ein Stillstand auf der Fahrbahn ankündigt, ist es ratsam, genügend Abstand zum vorderen Auto zu lassen. Denn steht man im Stau, ist man nach §11 Abs. 2 StVO verpflichtet, eine Rettungsgasse frei zu lassen.
Auf zweispurigen Fahrbahnen, auf der Autobahn und außerorts, wird die Rettungsgasse mittig gebildet. Auf dreispurigen Fahrbahnen muss zwischen der linken und den beiden rechten Fahrbahnen für Polizei und Rettungswagen Platz gemacht werden.
Im Jahr 2017 änderte sich die Regelung für vierspurige Autobahnen. Zuvor wurde hier, wie bei zwei Spuren, die Mitte zur Rettungsgasse. Seit 2017 bildet sie sich jedoch genauso, wie bei drei Spuren: die linke Spur weicht nach links aus, Autos der anderen Spuren nach rechts.
In unserer Bildershow veranschaulichen wir Ihnen, wie Sie eine Rettungsgasse bilden müssen.
Welche Strafen warten, wenn Sie keine Rettungsgasse bilden?
Im Ausland warten deutlich höhere Strafen als in Deutschland, dennoch wird es auch in Deutschland unangenehm. Bildet man keine vorschriftsmäßige Gasse, gibt es ein Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkte.
Liegt eine Behinderung der Polizei- und Hilfsfahrzeuge vor, sind es neben 240 Euro und zwei Punkten auch ein Monat Fahrverbot. Höchststrafe ist die zusätzliche Sachbeschädigung, hier liegt das Bußgeld bei 320 Euro und ebenfalls zwei Punkten sowie einem Monat Fahrverbot.
Einem Rettungswagen hinterher zu fahren, wird wie die Behinderung von Polizei- und Hilfsfahrzeugen bestraft. Also mit einem Bußgeld von 240 Euro, zwei Punkten und einem Monat Fahrverbot.
Darf die Standspur mitgenutzt werden?
Die meisten Autofahrer gehen davon aus, dass der Standstreifen beim Ausweichen für die Bildung der Rettungsgasse genutzt werden darf, dies ist allerdings nicht erlaubt. Lediglich bei Notfällen oder nach Aufforderung der Polizei darf die Standspur befahren werden.
Auch die Fahrbahn betreten darf man nur, um den Unfall abzusichern. Steht man bereits stundenlang in einer Vollsperrung im Stau, verfolgt die Polizei jedoch vermutlich niemanden, der aussteigt und kurz die Glieder streckt.
Kommt dann alles wieder ins Rollen, außer den Autos auf der linken Spur, darf man diese rechts überholen. Doch aufgepasst, dies dürfen Sie nur, wenn Sie 20 km/h schneller sind und die links fahrenden Autos nicht mehr als 60 km/h fahren.
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