
Rechtsanspruch auf Schutzplatz eingeführt
Seit Jahresbeginn 2025 haben von Gewalt betroffene Frauen in Thüringen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schutzplatz in einem Frauenhaus.
Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos).
Rechtsanspruch auf Schutzplatz eingeführt
Seit Jahresbeginn 2025 haben von Gewalt betroffene Frauen in Thüringen erstmals einen gesetzlichen Anspruch auf einen Schutzplatz in einem Frauenhaus.
Text bearbeitet mit KI durch freenet (weitere Infos).
Ausbau von Frauenhäusern und Schutzwohnungen
Um der neuen Regelung gerecht zu werden, plant Thüringen den flächendeckenden Ausbau von Frauenhäusern und Schutzwohnungen, denn bislang können fünf Landkreise überhaupt keine Schutzplätze anbieten.
Vorreiterrolle Thüringens
Laut der Gleichstellungsbeauftragten Gabi Ohler nimmt Thüringen damit eine Vorreiterrolle beim Schutz vor Gewalt gegen Frauen ein.
Keine Ausschlusskriterien mehr
Frauen unabhängig von Status oder Lebenssituation – etwa Studentinnen, Beamtinnen oder Obdachlose – haben nun in Thüringen das Recht auf Schutz in jedem Frauenhaus, während in manchen Bundesländern nur sozialleistungsberechtigte Frauen kostenfrei in ein Frauenhaus dürfen.
Zuständigkeit wechselt vom Kommunal- zum Landesniveau
Durch einen Gesetzesbeschluss vom Sommer 2024 liegt die Verantwortung für Frauenhäuser nun statt bei den Kommunen beim Land Thüringen, das nun alle Kosten trägt.
Maßnahmen gegen bisherige Versorgungslücken
Frauenhäuser in Deutschland sind oft überbelegt, unterfinanziert und ungleich verteilt, wodurch die Bundesrepublik die Vorgaben der Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen gegen Gewalt verfehlt: Statt 21.000 gibt es nur 7.700 Frauenhausplätze.
Geplante Erweiterungen und Barrierefreiheit
Die Kapazitäten in Thüringen werden nun um etwa 100 Betten erweitert, zusätzlich werden barrierefreie Räume geschaffen und mehr Personal eingestellt.
Einrichtungen für Männer und queere Personen
Perspektivisch sollen auch spezielle Schutzräume für Männer und queere Opfer häuslicher Gewalt eingerichtet werden.
Absicherung weiterer Einrichtungen
Auch Institutionen wie die Beratungsstelle A4, der Landesfrauenrat und Interventionsstellen sollen gesetzlich besser abgesichert werden, denn Frauenhäuser bieten Frauen und ihren Kindern neben Schutz auch juristische Beratung und psychologische Betreuung.
Finanzierung als Herausforderung
Thüringens Gleichstellungsbeauftragte betonte die Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung, um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, denn Frauenhäuser kämpften bislang jährlich um ihre Finanzierung, die je nach Region uneinheitlich organisiert ist.