Abfahrverbote bei Stau auf A8 und A93
Kommunalpolitiker aus Rosenheim fordern Abfahrverbote von der A8 und der A93 nach dem Vorbild von Tirol. Ziel ist es, den Ausweich-Verkehr bei Staus auf den Autobahnen in den nahen Ortschaften zu unterbinden.
Landrat Otto Lederer, Oberbürgermeister Andreas März sowie die Bürgermeister von 14 Landkreis-Kommunen haben deshalb einen gemeinsamen Brief an Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder unterzeichnet. Darin verlangen sie, das Verkehrsrecht so weiterzuentwickeln, dass temporäre Abfahrtsverbote rechtssicher angeordnet werden können.
"Ich kann den Unmut der Bürgerinnen und Bürger sehr gut verstehen. So kann es nicht weitergehen", erklärt Landrat Otto Lederer. "Da aber der Bund nicht nur für die Autobahnen, sondern auch für das Verkehrsrecht in Deutschland zuständig ist, brauchen wir hier Veränderungen, damit ähnlich wie in Österreich temporäre Abfahrtsverbote eingeführt werden können."
Abfahrverbot für Lkw
Kernforderung des Briefes ist ein zeitlich befristetes Abfahrverbot, insbesondere für Lkw und überregionalen Durchgangsverkehr. An den Anschlussstellen sollen entsprechende Hinweise angebracht werden. Zusätzlich fordern die Kommunen Maßnahmen auf Ebene der Ortsdurchfahrten – etwa zeitweise Sperrungen oder Beschränkungen –, sowie eine systematische Verkehrszählung zu Hauptreisezeiten auf der A8. Darüber hinaus verlangen sie eine verbindliche Einbindung in die Planung von Sperrungen, Baustellen und Verkehrslenkung auf den Autobahnen A8 und A93.
Betroffen sind die Orte Aschau, Bad Aibling, Bad Feilnbach, Bernau, Brannenburg, Frasdorf, Kolbermoor, Neubeuern, Nußdorf a. Inn, Raubling, Riedering, Rohrdorf, Samerberg und Stephanskirchen.
Keine Rechtsgrundlage
Die Autobahn GmbH des Bundes hält die Einführung von Abfahrtsverboten in Deutschland derzeit rechtlich für nicht möglich. In einer offiziellen Stellungnahme gegenüber dem "Oberbayerischen Volksblatt (OBV)" erklärte die Behörde: "Der Autobahn GmbH ist keine Rechtsgrundlage für das Anordnen eines Abfahrtsverbots von Autobahnen bekannt." Die Straßenverkehrsordnung sei "nicht einschlägig".
Auch das Bundesverkehrsministerium teilt laut OBV diese Einschätzung. Zusätzlich sei zu prüfen, ob ein Abfahrverbot mit anderen Rechtsvorschriften – etwa dem Grundgesetz – vereinbar wäre. Sperrungen ganzer Anschlussstellen seien nur im Rahmen von Baumaßnahmen zulässig und erforderten dann detaillierte Umleitungskonzepte. Zudem müssten Abfahrtsverbote durch die Polizei überwacht werden und es muss ein Rückführungskonzept für die Fahrzeuge geben, die unerlaubt abgefahren sind. Außerdem: Viele der betroffenen Strecken im Raum Rosenheim gehören zu den offiziellen Bedarfsumleitungsrouten. Laut Autobahn GmbH wäre deren Sperrung mit dem geltenden Umleitungsrecht nur schwer vereinbar.
Vorbild Tirol kostet über 500.000 Euro
In Tirol gelten seit mehreren Jahren temporäre Fahrverbote für Ausweichverkehr bei Stau – vor allem in der Ferienzeit. Die Regelung betrifft Wochenenden und Feiertage jeweils zwischen 7 und 19 Uhr. Ziel ist es, Gemeinden entlang der Inntalautobahn (A12) und Brennerautobahn (A13) vor überlastetem Ausweichverkehr zu schützen. Verboten ist in diesem Zeitraum das Verlassen der Autobahnen ohne triftigen Grund – erlaubt bleibt nur der Ziel- und Anrainerverkehr, also etwa Fahrten zu einer gebuchten Unterkunft oder für Personen mit Wohnsitz in der Region.
Die Einhaltung der Regelungen wird durch Polizei und Straßenaufsicht kontrolliert. Wer ohne triftigen Grund abfährt, wird zur Umkehr gezwungen und muss mit Bußgeldern ab 90 Euro rechnen. Für den Sommer 2025 stellt Tirol rund 522.000 Euro für diese Kontrollen bereit – fast doppelt so viel wie im Vorjahr.
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