E-Scooter: Forderungen nach Alkoholverbot und Blinkerpflicht werden lauter
Aufregung um das moderne und beliebte Fortbewegungsmittel: Neben der Forderung eines Gesundheitsexperten nach der 0-Promille-Grenze ist auch die Blinkerpflicht im Gespräch. Zusätzlich dazu warnen Verbraucherschützer vor Fallen beim Leihen von E-Scootern.
0,0 Promille für Fahrer von E-Scootern - mit dieser Forderung lässt Karl Lauterbach (er ist der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende) aufhorchen. Angesichts der stetig steigenden Unfallzahlen reichen die aktuellen Regelungen nicht aus, er würde ein vollständiges Alkoholverbot begrüßen.
Nach der aktuellen Gesetzeslage sind für Fahrer von E-Scootern die gleichen Beschränkungen und Grenzen wie für Autofahrer anzuwenden. Konkret bedeutet dies: Während der 2-jährigen Probezeit gilt für alle Lenker die 0-Promille-Grenze, nach Ablauf dieser Frist dürfen maximal 0,5 Promille gemessen werden. Werden diese Werte überschritten, so drohen Bußgeld, Fahrverbote und die berühmten Punkte in Flensburg, da der Sachverhalt als Ordnungswidrigkeit qualifiziert wird. Ist der Alkoholspiegel noch höher, so werden auch die Strafen härter. Im schlimmsten Fall muss der Fahrer eine verkehrspsychologische Untersuchung - die MPU - absolvieren.
Es gibt zwar die Haftpflichtversicherung, die den Schaden auch dann reguliert, wenn er schuldhaft - also beispielsweise durch Alkoholisierung - herbeigeführt wurde. Allerdings können die Versicherungen in solchen Fällen beim Lenker Regressansprüche stellen, und das sogar bereits ab einem Alkoholspiegel von 0,3 Promille.
Ein weiteres Thema ist die Blinkerpflicht: Die Polizeigewerkschaft kritisiert, dass entscheidende Sicherheitsstandards vergessen wurden. So sollten E-Scooter in jedem Fall mit Blinkern ausgestattet werden. Das gilt auch für Modelle, die bereits auf den Straßen unterwegs sind - sie sollten nachgerüstet werden. Bevor die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung verabschiedet wurde, war sogar angedacht, dass E-Scooter Gehwege nutzen dürfen. Erst nach massivem Protest von Fachleuten an die Adresse des Verkehrsministers wurde diese umstrittene Bestimmung wieder zurückgenommen. Dazu äußert der Fahrradfahrerclub ADFC die Befürchtung, dass Scooter auf Radwegen die in der Regel schnelleren Radfahrer ausbremsen könnten.
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Allerdings gibt es ein weiteres Problem, das die Verbraucherzentrale Bayern entdeckt hat: Die Anzahl der E-Scooter-Verleiher boomt, jeder möchte natürlich möglichst viele Scooter verleihen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, sich die Nutzungsbedingungen ganz genau durchzulesen. Immer wieder finden sich darin Haftungsausschlüsse oder ein Gerichts- beziehungsweise Rechtsstandort, der nicht verbraucherfreundlich wäre. Falls es also zu Streitigkeiten kommt, kann es große Schwierigkeiten bei der juristischen Durchsetzung geben.
Der Anbieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis zu erwerben. Wenn Sie mit einem E-Scooter fahren, sollte dieser also mit einer Haftpflichtversicherung geschützt sein. Das ist insofern wichtig, als die eigene Privathaftpflicht Unfälle, die sich mit E-Scootern ereignen, nicht abdeckt. Daher die Empfehlung: Vor der Nutzung des Rollers sollten Sie darauf achten, dass die Versicherungsplakette gut sichtbar angebracht wurde und auch, ob Bremsen und Lichter korrekt funktionieren. Dann steht dem Fahrspaß nichts mehr im Wege!