Zweifel an der Legalität des Rundfunkbeitrags

In ihrer Doktorarbeit kommt eine Wirtschaftsjuristin zu dem Ergebnis, dass der Rundfunkbeitrag gegen das Grundgesetz verstößt. Dies begründet sie wie folgt.
Es ist noch gar nicht so lang her, als die Meldung die Runde machte: "ARD und ZDF wollen mehr Geld". Das rief die Wirtschaftsjuristin Dr. Michelle Michel auf den Plan. Sie hält den Rundfunkbeitrag in der jetzigen Form für verfassungswidrig. In ihrer Doktorarbeit begründet sie ihre These. So wurde es von der HNA berichtet.
So sieht der Rundfunkbeitrag aus
In ihrer an der Universität Kassel verfassten Doktorarbeit mit dem Titel "Der Rundfunkbeitrag eine Steuer?" untersucht Michel die Finanzierungsinstrumente, die unser Staat laut Grundgesetz einsetzen kann. Die Frage war, ob davon auch der Rundfunkbeitrag abgedeckt ist. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zieht diesen seit Jahresbeginn 2013 ein. Damals löste er den Rundfunkbeitrag ab, dessen Einzug über die legendäre Gebühreneinzugszentrale ( GEZ) erfolgte. Die GEZ wurde damals von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten betrieben.
In diesen Fällen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen
- In den häufigsten Fällen ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag dann möglich, wenn die zahlungspflichtige Person eine der folgenden Leistungen (Sozialleistungen) empfängt:
- Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Befreiungsgrund 403), auch einschließlich Leistungen nach §22 Sozialgesetzbuch II
- Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder nach dem Bundesversorgungsgesetz (Befreiungsgrund 401)
- Grundsicherung (bei Erwerbsminderung oder im Alter) - Befreiungsgrund 402
- BAföG-Empfängerinnen und Empfänger, Ausbildungsgeld nach Sozialgesetzbuch III, Berufsausbildungshilfe (Befreiungsgründe 405)
- Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (Befreiungsgrund 404)
- Blindenhilfe nach §72 SGB (Befreiungsgrund 410)
- Pflegegeld nach Landespflegegeldgesetzen (Befreiungsgrund 407)
- Hilfe zur Pflege nach Kriegsopferfürsorge nach Lastenausgleichsgesetz (Befreiungsgrund 407)
- Pflegezulagen nach Lastenausgleichsgesetz (Befreiungsgrund 408)
- Zusätzlich können sich Personen von der Zahlung befreien lassen, denen auf Grund von Pflegebedürftigkeit ein sogenannter Freibetrag zuerkannt wird oder die auf Grund einer Leistungsgewährung stationär untergebracht leben
- Auch sogenannte Härtefälle kennt die Gebührenordnung. Dabei ist eine Beitragsbefreiung möglich, wenn:
- Bei der eigenen Arbeit kaum mehr Gehalt erwirtschaftet wird, als die Sozialleistungen bringen würden
- Auf die genannten Leistungen verzichtet wird, obwohl ein Antrag auf diese Leistungen bereits gebilligt wurde
- Studierende während ihres Zweitstudiums kein BAföG mehr erhalten
- All diese Härtefälle müssen der Servicestelle gemeldet werden, die Dauer der Befreiung von den Beiträgen richtet sich nach der jeweiligen Gültigkeitsdauer der Bescheide. Sind die Bescheide zeitlich nicht befristet, gilt die Befreiung jeweils für drei Jahre. Die Befreiung gilt dann übrigens auch für eingetragene Lebenspartner, Ehepartner und Kinder.
Dabei stellte die Doktorandin fest, dass der Begriff "Beitrag" beziehungsweise "Gebühr" laut unserer Verfassung immer einen individuellen Vorteil für die zahlende, eine öffentliche Leistung beanspruchende Person bringen müsse. Um das zu verdeutlichen zog sie als Beispiel die Ausstellung eines Personalausweises heran. Hierfür ist eine Gebühr zu entrichten. Als Gegenleistung erhält man dann den Ausweis. Als anderes Beispiel nennt sie die Kurtaxe: Hierfür kann man Leistungen vor Ort, am Kurort nutzen.
Bei der Rundfunkgebühr entsteht dieser individuelle Vorteil jedoch nicht, wenn der Rundfunkgebührenzahler die Leistung in Anspruch nimmt. Die HNA gibt die Begründung Michels wie folgt wieder: Bei uns müssen Beiträge, Gebühren sowie Sonderabgaben immer individuell begründet werden. Es geht um die Frage, weshalb der Steuerpflichtige eine zusätzliche Abgabe entrichten soll. Typische Beispiele sind Straßenausbaubeiträge. Wenn die von mir bewohnte Straße repariert wird, profitiere ich davon. Beispielsweise dadurch, dass das mein anliegendes Haus infolge der Ausbaumaßnahme an Wert gewinnt. Hiervon profitiere ich mehr als die Allgemeinheit.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk verfolgt laut Michels den Zweck, die Meinungsvielfalt zu sichern. Dieses Ziel ist allerdings kein individuelles Interesse, sondern das Interesse der Allgemeinheit. Solch ein Ziel darf aber weder über einen Beitrag noch eine Gebühr finanziert werden. Die Finanzierung von Zielen, die im Interesse der Allgemeinheit liegen, darf ausschließlich über Steuern erfolgen.
Finanzierung nur über Steuern
Zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ist für Michel die Steuerfinanzierung die einzige Finanzierungsform, die verfassungsrechtlich zulässig ist. So wurde es beispielsweise in Frankreich im vergangenen Jahr auch umgesetzt.