Diese Fristen gelten für die Abgabe der Steuererklärung

Einkommensteuer
Das ist noch die größte Unbekannte in der Rechnung. Union und SPD planen eine Steuerreform, die kleine und mittlere Einkommen entlastet - und zwar ab der Mitte der Legislaturperiode, also etwa in zwei Jahren. Doch genauer werden sie nicht: Wer genau künftig wie viel weniger abdrücken muss, ist völlig offen.
Im Frühjahr widmen Sie sich noch voller Elan Ihren guten Vorsätzen. Viele Arbeitnehmer und Selbstständige nehmen sich dann auch vor, die Steuererklärung gleich zu Beginn des Jahres vorzubereiten. Schließlich will diese Aufgabe schnell erledigt sein – vielleicht erhalten Sie Geld zurück und Fristen müssen eingehalten werden. Die Fristen unterscheiden sich, je nachdem, ob Sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind oder nicht. Erfahren Sie hier, wann Sie Ihre Steuererklärung spätestens beim Finanzamt einreichen sollten.
Wer ist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet?
Bei der Einkommensteuererklärung unterscheidet der Gesetzgeber grundsätzlich zwischen der Pflichtveranlagung und der Antragsveranlagung. Einfach ausgedrückt heißt das: Nicht jeder ist zur Abgabe verpflichtet. Per Gesetz müssen nur die Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben, die
- verheiratet sind und ein Ehepartner mindestens zeitweise die Steuerklasse V oder VI zugewiesen war,
- Nebeneinkünfte über einem Betrag von 410,00 Euro beziehen (auch Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld),
- einen Freibetrag für den Lohnsteuerabzug haben,
- gleichzeitige Arbeitsverhältnisse mit mehreren Arbeitgebern haben,
- über Kapitalerträge verfügen, bei denen keine Abgeltungssteuer erhoben wurde,
- als ledige Eltern bestimmte Freibeträge für ein Kind übertragen wollen.
Für diejenigen, die nicht verpflichtet sind, lohnt es sich aber in vielen Fällen, eine freiwillige Steuererklärung einzureichen. Häufig werden nämlich gerade bei der Antragsveranlagung Steuerbeträge vom Finanzamt zurückgezahlt: Wenn beispielsweise Ihre Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschbetrag liegen, Sie außergewöhnliche, hohe finanzielle Belastungen nachweisen können sowie Aufwendungen für sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, für Handwerkerleistungen und Haushaltshilfen hatten.
Welche Fristen gelten für die Pflichtveranlagung?
Sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Bislang galt der 31. Mai des Folgejahres als Abgabefrist für die Steuererklärung bei Pflichtveranlagung. Ab 2018 müssen Sie spätestens bis zum 31. Juli des Folgejahres Ihre Unterlagen beim zuständigen Finanzamt einreichen. Haben Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit Ihrer Steuererklärung beauftragt, dann haben Sie bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Wer diese Fristen versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden ist es immer möglich, eine Fristverlängerung beim Finanzamt zu beantragen.
Welche Fristen gelten für die Antragsveranlagung?
Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, dann gelten andere Fristen für Sie. In diesem Fall haben Sie vier Jahre Zeit, um Ihre freiwillige Steuererklärung einzureichen und sich bestenfalls einen Teil Ihrer gezahlten Lohnsteuer zurückzuholen. Sie gehen kein Risiko ein: Sollte bei einer Antragsveranlagung eine Steuernachzahlung gefordert werden, können Sie durch einen Einspruch gegen den Steuerbescheid Ihren Antrag einfach zurücknehmen. Im schlimmsten Fall haben Sie sich die Arbeit umsonst gemacht – ein kalkulierbares Risiko!
Einspruch gegen den Steuerbescheid – Tücken bei der Frist
Liegt der Steuerbescheid vor, dann ist gut daran getan, ihn genau zu prüfen. Liegt möglicherweise ein Fehler zu Ihren Ungunsten vor? Dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen. Doch wie alles, was gesetzlich geregelt wird, ist auch die korrekte Einhaltung der Frist für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid recht kompliziert. Beginnen wir mit der Zustellung des Steuerbescheids: Ein einfacher Brief gilt nach drei Tagen automatisch als zugestellt. Die Frist für den Einspruch gegen einen Steuerbescheid, den Sie per Post erhalten haben, beginnt grundsätzlich drei Tage nachdem der Brief vom Finanzamt versendet wurde. Orientieren Sie sich dazu am Datum des Steuerbescheids!
Nach Erhalt des Steuerbescheides bleibt Ihnen dann eine Frist von einem Monat, um Einspruch einzulegen. Landläufig definieren wir einen Monat oft als einen Zeitraum von 30 Tagen oder vier Wochen. Das führt bei der Einhaltung solcher Fristen dann natürlich unweigerlich zu Missverständnissen.
Wenn der Steuerbescheid auf einen Montag, den 11. Juni datiert ist, dann beginnt die Frist am 14. Juni und endet am 14. Juli. Fällt das Fristende auf einen Feiertag oder auf ein Wochenende, dann gilt der darauffolgende Werktag.
So errechnen Sie die Frist für Ihren Einspruch:
Berechnung der Frist für den Einspruch | Datum |
Tag und Datum des Steuerbescheids | Montag, 11. Juni |
Zurechnung der Drei-Tage-Bekanntgabefrist | Donnerstag, 14. Juni |
Fristende fällt auf ein Wochenende (oder Feiertag) | Samstag, 14 Juli |
Fristende fällt auf den nächsten Werktag./p> | Montag, 16. Juli |
Steuererklärung: Fluch oder Segen?
Wer seine Steuererklärung online vorbereitet, spart sich den Kampf mit den komplizierten Papierformularen. Es lohnt grundsätzlich auch ohne Verpflichtung, sie freiwillig einzureichen, weil gerade im Falle einer Antragsveranlagung Steuerrückzahlungen (ohne Risiko!) zu erwarten sind. Ein Segen, dass es heute gar nicht mehr kompliziert und selbst für Personen machbar ist, die sonst gar kein Vorwissen über Steuerrecht und Finanzen haben. Cloudbasierte Services helfen dabei, dass Sie Ihren Pflichten leicht nachkommen können und sich dabei sogar die Aufwendungen für einen Steuerberater sparen.