Von Alkoholspiegel bis Zebrastreifen: Das gilt für Sie auf dem E-Bike

Von Alkoholspiegel bis Zebrastreifen Das gilt für Sie auf dem E-Bike
Auch auf dem E-Bike hat man Pflichten. Verkehrsverstöße können sogar den Autoführerschein gefährden.
Das E-Bike bietet viel Freiheit, verlangt aber wie ein Auto auch gewisse Regeln. Einige davon sind den Radfahrern gar nicht bewusst – und das kann teuer werden.
Wird ein E-Bike wie ein Rad behandelt?
Die Radfahrsaison startet langsam wieder so richtig und mit ihr die ungebrochene Begeisterung der Deutschen für das E-Bike. Wenn auch die in die kostenlose Software Ihres Fuhrparkmanagements eingebuchten Nutzer sich ihr elektrisch unterstütztes Rad schnappen, sollten sie sich allerdings an die Verkehrsregeln für E-Bikes halten. Denn genau – diese gelten nicht nur für Autos. Sondern ebenso für Fahrradfahrer. Allzu oft herrscht hier jedoch Verwirrung, was eigentlich Sache ist. Denn viele E-Bike-Fahrer wissen gar nicht, ob ihr Gefährt wie ein Fahrrad rechtlich behandelt wird oder doch noch andere Dinge zu beachten sind. Welche Gesetze müssen Sie also kennen? Wir klären auf.
Die Art des elektrischen Hilfsmotors ist entscheidend
Das Wichtigste ist zunächst, dass Sie sicher wissen, um was für eine Art Rad mit elektrischem Unterstützungsmotor es sich handelt. Die allermeisten von uns umgangssprachlich E-Bike genannten Modelle sind nämlich eigentlich Pedelecs. Das bedeutet, dass man grundsätzlich immer in die Pedale treten muss, damit der Motor eine Unterstützung liefert. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit für die Unterstützung beträgt 25 km/h. Diese Pedelecs werden im Verkehrsrecht wie ein normales Fahrrad behandelt. Anders sieht es bei den schnelleren S-Pedelecs und echten E-Bikes aus, die ohne Treten eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h haben. Hier kommt dann je nach Motorisierung noch eine Zulassung mit Versicherungspflicht hinzu, außerdem Mofa- oder Kraftradführerschein und meist eine Helmpflicht.
Diese Regeln sollten Sie auf dem Zweirad beachten:
- Wie viel Alkohol dürfen Sie trinken?
Mehr als ein Autofahrer – wenn Sie dabei unauffällig bleiben. Das gilt zumindest für das mit dem normalen Rad vergleichbare Pedelec. Hier sind bis zu 1,6 Promille erlaubt. Wer diese Grenze überschreitet, muss mit Fahrverbot und Autoführerschein-Entzug rechnen. Wichtig: Bauen Sie einen Unfall oder werden beim Fahren auffällig, sind es nur 0,3 Promille. Für das echte E-Bike und das S-Pedelec gilt schon ohne Auffälligkeiten die 0,5-Promille-Grenze. - Dürfen Sie auf dem Gehweg oder Radweg fahren?
Auf dem Gehweg oder auch in der Fußgängerzone dürfen Pedelecs nur dann fahren, wenn es ihnen ein Zusatzzeichen erlaubt. Auf dem Radweg werden sie hingegen wie ein normales Rad behandelt. Echte E-Bikes über 250 Watt dürfen nur auf den Radweg, wenn dort ein „Mofa frei“-Schild zu sehen ist. Die schnellen S-Pedelecs dürfen auch dann nicht dort fahren. - Was gilt bei der Beleuchtung?
Scheinwerfer, Schlussleuchte sowie Reflektoren an Speichen und Pedalen sind Pflicht. Ein Dynamo ist keine Pflicht mehr, auch ein Akkulicht ist erlaubt. Je nach Hilfsmotor kommen aber auch hier wieder Extra-Regeln hinzu. So muss das S-Pedelec auch am Tag sein Licht einschalten. - Gibt es ein Mindestalter fürs E-Bike?
Auch Kinder dürfen ein Pedelec fahren. Für die schnelleren Varianten, die einen Mofaprüfung bzw. AM-Führerschein voraussetzen, gelten die entsprechenden Altersgrenzen zum Erwerb des Führerscheins, also ab 15 oder 16 Jahren. - Gibt es auf dem E-Bike eine Helmpflicht?
Wenn es ein Pedelec ist und nur eine Motorunterstützung bis zu 25 km/h hat, ist ein Helm wie beim normalen Fahrrad nicht vorgeschrieben. Nichtsdestotrotz ist es sehr empfehlenswert. Echte E-Bikes mit maximal 500 Watt Leistung, die ohne Treten nicht schneller als 20 km/h fahren, kennen ebenfalls keine Helmpflicht. Für E-Bikes mit mehr Leistung und elektrischer Unterstützung sowie für S-Pedelecs gilt hingegen eine Helmpflicht. - Darf man einen Anhänger benutzen?
Anhänger sind ausschließlich für Fahrräder und Pedelecs, die bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h elektrisch unterstützt werden, erlaubt. Schnellere E-Bikes, also auch S-Pedelecs dürfen keinen Anhänger ziehen. - Ist es erlaubt, nebeneinander zu fahren?
Ja, solange die beiden Fahrräder oder E-Bikes dabei den Verkehr nicht behindern, also immer noch genug Platz zum Überholen ist. - Was gilt in der Einbahnstraße?
Wenn sie in Gegenrichtung für Fahrräder freigegeben sind, ist das auch für Pedelecs gültig. Echten E-Bikes hingegen ist das verboten. - Dürfen Sie über den Zebrastreifen fahren?
Hier haben Fußgänger und Rollstuhlfahrer Vorrang. Sie müssen also das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben, wenn Sie hier die Straße überqueren möchten.