Autofahrer trägt volle Schuld
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln haftet ein Autofahrer zu 100 Prozent bei einem Dooring-Unfall und muss Schmerzensgeld zahlen.
Bei "Dooring"-Unfällen kommt es zu einem Zusammenstoß von Radler und einer sich plötzlich öffnenden Autotür. Entsprechend fallen die Verletzungen beim Radfahrer oftmals schwer aus. Auch Ausweichmanöver können zu schwerwiegenden Verletzungen führen. In dem verhandelten Fall kollidierte ein Rennradfahrer mit einer Fahrertür und verletzte sich schwer.
Autofahrer muss Gefährdung ausschließen
Die Versicherung des Autofahrers erkannte zunächst nur eine Haftung zu 75 Prozent an, da der Radfahrer in zu geringem Abstand zum parkenden Auto unterwegs war. Außerdem argumentierte die Versicherung, der Radler hätte bemerken können, dass sich die Tür nach dem Einparken öffnet. Dagegen hatte der Radfahrer geklagt und Recht bekommen.
Der Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, teilte das Gericht am Mittwoch (31.8.2022) mit (Az: 5 O 372/20). Dass der Radfahrer zu wenig Seitenabstand gehalten habe, könne nicht angenommen werden. Es habe hohes Verkehrsaufkommen geherrscht. Auch dass der Rennradfahrer nach eigenen Angaben mit mehr als 30 km/h unterwegs war, könne ihm nicht zum Vorwurf gemacht werden. Er habe mit einer "so groben Unachtsamkeit des Autofahrers" nicht rechnen können. Entsprechend muss der Unfallgegner ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro zahlen, weil er in seinem Beruf als Arzt und in seiner Freizeit eingeschränkt ist.
Dooring kommt häufig vor
Nach einer hochgerechneten Statistik der Unfallforschung der Versicherer (UDV) liegen Unfälle von Radfahrern und Fußgängern in Zusammenhang mit dem Parken bei 18 Prozent. Amtliche Statistiken sprechen von fünf Prozent.